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Hannover Leasing 203 „Substanzwerte Deutschland 7“ – Was erwartet die Anleger nach dem Insolvenzantrag des Hauptmieters Imtech?

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Was können betroffene Anleger tun? CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits zahlreiche Anleger von Hannover Leasing Fonds

(firmenpresse) - Berlin, 13.08.2015. Anleger des von der Hannover Leasing aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds „Substanzwerte Deutschland 7“ sind in großer Sorge. Der Immobilienfonds besitzt als einziges Fondsobjekt ein erst 2012 fertiggestelltes, knapp 16.000 qm großes Bürogebäude, das in einem Gewerbegebiet in unmittelbarer Nähe vom Frankfurter Flughafen liegt. An dem Fonds konnten sich Privatanleger ab einer Mindestzeichnungssumme von € 10.000,00 zzgl. 5 % Agio beteiligen. Auf diese Weise wurde rund die Hälfte der Investitionssumme von rund 62,5 Mio. € aufgebracht. Die andere Hälfte wurde über ein Darlehen finanziert.
Das Problem des Fonds ist nun, dass das Gebäude komplett an den Gebäudeausrüster Imtech vermietet ist, der im August beim Amtsgericht in Hamburg einen Insolvenzantrag gestellt hat. Das Gericht hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Aufgrund dieser Situation besteht ein erhebliches Mietausfallrisiko. Die Mieteinnahmen werden aber benötigt, um fällig werdende Darlehensraten zu bedienen.
Das weitere Schicksal des Fonds dürfte davon abhängen, wie sich die Situation der Imtech und das (vorläufige) Insolvenzverfahren weiterentwickeln. Dem Fondsmanagement dürfte es seinerseits nicht möglich sein, das Mietverhältnis zu kündigen, da es für den Vermieter ab Stellung eines Insolvenzantrags eine Kündigungssperre gibt. Mietforderungen bis zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens begründen lediglich einfache Insolvenzforderungen, die der Vermieter später zur Insolvenztabelle anmelden kann.
Erst die ab Verfahrenseröffnung entstehenden Mietforderungen wären Masseverbindlichkeiten, die vom Insolvenzverwalter vorrangig zu zahlen wären. Ab der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stände dem Insolvenzverwalter ein Sonderkündigungsrecht des Mietverhältnisses zu. Würde der Insolvenzverwalter dieses Sonderkündigungsrecht ausüben, müsste der Fonds rasch einen Anschlussmieter zu vertretbaren Konditionen zu finden.




Worst-case-Szenario könnte sein, dass bankseitig das Darlehen gekündigt und zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt wird. Was bei einer dann anstehenden Verwertung herauskommt, ist völlig offen. Die Banken jedenfalls sind in solchen Fällen vor den Anlegern zu befriedigen. Dies führt dazu, dass es in einer solchen Situation zu Verlusten für die Anleger kommen kann, die bis hin zu einem Totalverlust reichen können.
Festzuhalten ist, dass sich der Fonds aufgrund des Insolvenzantrags der Imtech ebenfalls in einer schwierigen und unklaren Situation befinden dürfte.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich empfiehlt betroffenen Anlegern die Prüfung eventueller Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung durch einen als Experten ausgewiesenen Rechtsanwalt. Grundsätzlich müssen Banken und Anlageberater die Anleger vor dem Erwerb umfassend und verständlich über die mit einer solchen Beteiligung verbundenen Risiken aufklären. Banken müssen darüber hinaus über etwaig an sie fließende Rückvergütungen (sog. Kick-back-Zahlungen) aufklären. Sofern eine Aufklärung nicht ordnungsgemäß erfolgte, stehen Schadensersatzansprüche des Anlegers im Raum, die auf eine vollständige Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs gerichtet sind.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten einer Durchsetzung derartiger Ansprüche.

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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 17.08.2015 - 09:33 Uhr
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Freigabedatum: 17.08.2015

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