(ots) - Das Haus ist fertig und endlich steht der Einzug
in das neue Zuhause bevor. Vorab erfolgt aber noch die Abnahme. Oft
ist sie die letzte Chance, um Baumängel zu dokumentieren. Als eine
der wichtigsten Schritte beim Hausbau kann sie dem Bauherren unter
Umständen hohe Folgekosten bescheren, wenn dieser unachtsam ist. "Die
Bauabnahme ist ein wichtiger Teil des gesamten Bauvorganges, sowohl
für den Bauherren, als auch für den Bauunternehmer. Denn wer das Haus
abnimmt, bestätigt dadurch, dass der Bau vertragsgerecht ausgeführt
wurde. Daher ist es ratsam sich bei dem Termin Zeit zu lassen und
sehr gründlich in jede Ecke zu gucken", erklärt Stephan Scharfenorth,
Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de
(https://www.baufi24.de).
Denn solange das neue Eigenheim nicht vollständig abgenommen wurde
und Mängel entdeckt werden liegt die Beweislast beim Bauunternehmer.
Dieser muss im Streitfall darlegen, dass er fehlerfrei und
vertragsgemäß gearbeitet hat. "Ich empfehle Kunden bei der Begehung
kleinlich und detailversessen zu sein, denn die Dinge, die sie bei
der Begehung nicht bemängeln, müssen sie gegebenenfalls selbst
nachbessern und aus eigener Tasche zahlen", so Scharfenorth weiter.
Bei größeren Missständen können Kunden die Abnahme auch
verweigern, bei kleineren Reparaturarbeiten jedoch nicht. Bei einer
Absage gilt: die letzte fällige Zahlung braucht nicht geleistet zu
werden, da die vollständige Überweisung oft als rechtsverbindliche
Abnahme gewertet wird. Auftretende Mängel sind festzuhalten und
müssen unter Angabe einer Frist schriftlich übermittelt werden.
Nach der Abnahme beginnt die Gewährungsfrist
Sobald der Bau abgenommen wurde beginnt die Gewährleistungsfrist.
Diese beträgt vier beziehungsweise fünf Jahre. In dieser Zeit müssen
Handwerker alle auftretenden Missstände beheben. Die Länge der
Gewährleistungszeit hängt davon ab, welche gesetzliche Regelung der
Vertragsform zugrunde gelegt wurde: Verträge nach BGB (Bürgerlichem
Gesetzbuch) haben eine regelmäßige Verjährungsfrist von fünf Jahren.
Bei Verträgen nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen) beträgt die Frist vier Jahre. Danach kann der Bauherr
nur noch in absoluten Ausnahmefällen, wie einer arglistigen
Täuschung, seine Gewährleistungsansprüche durchsetzen.
"Ich würde Häuslebauern empfehlen, Fachleute mit ins Boot zu holen
und die Endabnahme gemeinsam durchzuführen. Da eine Abnahme immer mit
speziellem Wissen zum Thema Bauen verbunden ist, sollten Kunden
Sachverständige von Prüforganisationen, ortsansässige Architekten
oder Bauingenieure zu Rate ziehen", so Scharfenorth. Es ist
vernünftig vor der Endabnahme Kontrollen durchzuführen. Besonders
wichtig werden sie, wenn Folgearbeiten etwaige Mängel verdecken
könnten. Diese fallen dann oft erst nach der Gewährleistungsfrist
auf. Dann muss der Bauherr selbst handeln und sie beheben.
Festzuhalten ist, dass Hausbesitzer bereits vor der Abnahmebegehung
ihre Baustelle ausführlich begutachten sollten. Interessierte, die
derzeit planen ein Haus zu bauen und noch nach einer geeigneten
Baufinanzierung suchen, erstellen sich ganz schnell und einfach ihr
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Ãœber Baufi24
Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
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