(ots) - Jahresbilanz ist positiv
Vor einem Jahr, am 20. August 2014, hat die Bundesregierung die
"Digitale Agenda 2014-2017" vorgestellt und damit Strategie und
Maßnahmen der Digitalisierungspolitik festgelegt. Hierzu erklärt die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine
Schön:
"Die Jahresbilanz ist positiv: Die Digitale Agenda entfaltet große
Wirkung. Sie hat die notwendigen Schnittstellen zwischen den
Ministerien geschaffen. In allen Schlüsselbereichen wurden
wegweisende Entscheidungen getroffen und der Bundestag hat wichtige
gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht.
Das digitale Thema hat mittlerweile alle Fachausschüsse erreicht
und der Ausschuss 'Digitale Agenda' pusht es weiter. Die Abgeordneten
debattieren jede Sitzungswoche im Plenum über ein wichtiges digitales
Thema, von der Startup-Förderung über Datensicherheit bis zur
digitalen Bildung. Vor einem Jahr hatten viele die 'Digitale Agenda
2014-2017' noch als reines Pflichtenheft abgetan, das sich zwischen
Kompetenzstreitigkeiten, knappen Finanzmitteln und Breitbandausbau
aufreiben würde. Diese Kritiker haben inzwischen gelernt, dass sich
hinter Industrie 4.0 oder Smart Data keine Spielwiese von Nerds
verbirgt - hier geht es um Erfolgsfaktoren unserer Wirtschaft und
große Chancen für die Gesellschaft insgesamt, etwa in den Bereichen
Pflege, Gesundheit oder Ausbildung.
In dem einen Jahr seit Vorstellung der Digitalen Agenda konnte
bereits ein Großteil der Vorhaben auf den Weg gebracht und gut ein
Viertel umgesetzt werden. So erhält der Breitbandausbau einen Schub
durch den erfolgreichen Abschluss der Frequenzauktion. Die hier
erzielten rund 1,3 Milliarden Euro für den Ausbau werden durch 1,1
Milliarden aus dem Investitionspaket aufgestockt.
Auch die Förderung von Startups schreitet voran. Die KfW engagiert
sich als Ankerinvestor im Wagniskapital, die Invest-Zuschüsse für
Wagniskapital wurden rückwirkend steuerfrei gestellt und Börsengänge
werden in Deutschland künftig durch das 'Venture Network' der
Deutschen Börse gestärkt.
Mit dem E-Health-Gesetz liegt ein Fahrplan für die schnelle
Vernetzung im Gesundheitswesen vor und damit die Grundlage, um
zielgerichtet Bereiche im digitalen Gesundheitswesen auszubauen, wie
z.B. der Telemedizin oder Anwendungen der elektronischen
Gesundheitskarte.
Mit dem zunehmenden Austausch von Daten steigen auch die
Anforderungen an die Datensicherheit. Das in Kraft getretene
IT-Sicherheitsgesetz verbessert die Sicherheit von Unternehmen, der
Bundesverwaltung und der Bürgerinnen und Bürger im Netz und schützt
unsere kritische Infrastruktur.
Mit der Datenschutz-Grundverordnung wird es ein neues
einheitliches Datenschutzgesetz für die gesamte Europäische Union
geben. Die Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat sind
auf der Zielgeraden, so dass der avisierte Abschluss bis 2015 auch
dank engagierter Arbeit deutscher Regierungsvertreter und
Parlamentarier möglich ist.
Nun kommt es darauf an, dass die erzielten Fortschritte konsequent
genutzt werden. Länder und Kommunen müssen die verfügbaren Mittel in
einen zukunftsträchtigen Netzausbau investieren und mittelständische
Unternehmen in die Sicherheit ihrer Infrastruktur. Die Maßstäbe für
digitale Bildung müssen neu gesetzt werden. Nur wenn die digitalen
Köpfe von morgen aus unserem Bildungs- und Ausbildungssystem
erwachsen, können wir mit der asiatischen oder nordamerikanischen
Digitalwirtschaft mithalten. Auch beim digitalen Staat gibt es
Nachholbedarf. Wir brauchen moderne, digitale Verwaltungssysteme, um
aktuellen Herausforderungen angemessen begegnen zu können."
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