PresseKat - Solarstromspeicherförderung in Oberösterreich

Solarstromspeicherförderung in Oberösterreich

ID: 1251675

Linz. Seit 3.8.2015 wird die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage des Landes Oberösterreich gefördert. Das Ausmaß der Förderung beträgt bis zu 400,- Euro/kWh und maximal 6 kWh.

(firmenpresse) - Die Förderung gilt für Privatpersonen, Gewerbebetriebe und kommunale Einrichtungen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich beim Ankauf und der Errichtung von stationären Solarspeichern auf Lithium-Technologie-Basis im Eigenverbrauch. Es werden max. 50 kWpeak pro Standort gefördert.

Bis zu EUR 2.400 pro Standort möglich

Je kWh Nennkapazität werden vom Land Oberösterreich bis zu 400,- bzw. maximal 50% der Anschaffungskosten gefördert. Dies gilt ausschließlich für stationäre Speichersysteme mit einer maximalen Nennkapazität von 6 kWh, also maximal 2.400,- pro Förderwerber.

Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden stationäre Solarstromspeicher mit anderen Speicher-Technologien als auf Lithium-Basis, wie z. B. auf Blei-Säure-Basis oder Blei-Gel-Basis bzw. Eigenbauten, gebrauchte Speicher, Prototypen, USV-Systeme, Volleinspeise-Anlagen und Anlagen ohne Netzanschluss.

Eine Kumulierung von Förderungen von Energiehändlern oder Gemeinden mit der Landesförderung ist zulässig. Eine Investitionsförderung des Bundes für den Speicher schließt eine Förderung im Zuge dieses Förderprogramms aus.

Vor Umsetzung der Maßnahme sind folgende Unterlagen einzureichen:

Unerlässlich sind das zeitgleiche Einreichen des Antragsformulars des Landes Oberösterreichs und die Kostenaufstellung der beantragten Angebote.

Voraussetzungen für die Solarstromspeicherförderung

•Vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich in der gültigen Fassung bzw. der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich in der gültigen Fassung
•Hauptwohnsitz und Anlagenstandort müssen ident sein und sich in Oberösterreich befinden
•Der stationäre Solarstromspeicher muss mindestens 5 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
•Je Photovoltaikanlage und Gebäude wird die Förderung auf eine Speichersystem beschränkt





Firmenportrait Karma Werte GmbH

Die Karma Werte GmbH, der Experte bei erneuerbaren Energien
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Datum: 19.08.2015 - 12:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Bianca Bauer
Stadt:

Graz


Telefon: +43 316 335221

Kategorie:

Photovoltaik


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.08.2015

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