Die neue EU-Erbrechtsverordnung ist seit dieser Woche in Kraft. Die Kester-Haeusler-Stiftung informiert was sich z.B. bei der Erstellung von Testamenten ändert!
(firmenpresse) - Kaum einem EU-Bürger sind die Konsequenzen der seit 17.08.2015 in Kraft getretenen EU-Erbrechtsverordnung bekannt. Die wohl wesentliche Änderung ist, dass für die Frage, welches Erbrecht auf einen zukünftigen Erbfall anwendbar ist, nicht mehr - wie nach bisherigem Recht in Deutschland - die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen maßgeblich ist. Entscheidend ist jetzt, wo der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Welche Fälle hiervon erfasst sind, wird zukünftig Streit befangen sein. Es ist z.B. unklar, ob bereits ein mehrwöchiger Urlaubs- oder Arbeitsaufenthalt im Ausland genügt, um das dortige Erbrecht zur Anwendung zu bringen.
In der Konsequenz ist diese Regelung weitgreifend, da insbesondere für Deutsche völlig unerwartet ein ausländisches Erbrecht mit abweichenden Regelungen zu gesetzlichen Erbrechten, Pflichtteilsrechten und Testamentsformen gelten kann. Da diese Probleme durch eine testamentarische Regelung häufig beseitigt werden können, ist es erforderlich, dass bereits geschriebene Testamente neu überarbeitet werden bzw. überhaupt ein Testament erstellt wird.
Diese und andere Fragen behandelt die von Prof. Dr. Volker Thieler, dem Vorstand der Kester-Haeusler-Stiftung, in Auftrag gegebene Publikation "Die EU-Erbrechtsverordnung" (128 Seiten, im Buchhandel erhältlich unter ISBN 978-3-7375-5756-6) des stiftungseigenen Forschungsinstituts für Internationales Erbrecht.
Die Autoren Prof. Dr. Wolfgang Böh und Magdalena Gediga behandeln nicht nur die wesentlichen Fragestellungen rund um die neue EU-Erbrechtsverordnung, sondern stellen auch das Erbrecht in einzelnen ausgewählten EU-Ländern im Überblick dar.
Die Kester-Haeusler-Stiftung ist mit ihren Rechtsinstituten seit über 25 Jahren insbesondere für die Bereiche Internationales Erbrecht, Internationales Betreuungsrecht, Internationales Immobilienrecht und Stiftungsrecht wissenschaftlich tätig. Die Veranstaltung von Vorträgen und Symposien sowie die Herausgabe eigener Publikationen ergänzen die Forschungstätigkeit der Kester-Haeusler-Stiftung.
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