PresseKat - Urlaub auf Balkonien

Urlaub auf Balkonien

ID: 1251714

Ist hier alles erlaubt, was Spaßmacht?

(firmenpresse) - Leinfelden-Echterdingen, 19.08.2015 - Auf deutschen Balkonen herrscht im Sommer ein buntes Treiben. Partyfans, HobbygĂ€rtner, Sichtschutzbastler und Sonnenanbeter genießen und gestalten den privaten Raum unter freiem Himmel auf ihre Weise. Und immer wieder gibt es Ärger wegen Grillgeruch und LĂ€rm. Was ist denn nun erlaubt und in welchen FĂ€llen beschwert sich der Nachbar zu Recht?

Da der Balkon Bestandteil der vermieteten Wohnung ist, darf jeder Mieter ihn grundsĂ€tzlich so nutzen, wie er möchte. Er kann BlumenkĂ€sten aufhĂ€ngen, Tomaten anbauen, Mobiliar aufstellen, den Sonnenschirm aufspannen, seine WĂ€sche trocknen, Zigaretten rauchen und lauschige Sommerabende mit Freunden genießen. Vor AnzĂŒnden des Grills empfiehlt sich jedoch ein kurzer Blick in den Mietvertrag. Verbietet dieser aus FeuerschutzgrĂŒnden das Freiluft-Brutzeln, riskiert, wer sei Kotelett dennoch auf den Rost legt, eine Abmahnung oder KĂŒndigung. Wer grillen darf, sollte darauf achten, die Nachbarschaft nicht durch dicke Rauchschwaden zu vernebeln. Um Querelen vorzubeugen, empfiehlt sich der Umstieg auf einen Elektrogrill. Der lĂ€sst zwar weniger uriges LagerfeuergefĂŒhl aufkommen, erspart nicht beteiligten Anliegern aber Holzkohlequalm und GrillgerĂŒche.

Uneinig sind sich Deutschlands Richter darĂŒber, wie oft und wie lange man im Jahr den Grill anwerfen darf. Das Landgericht Stuttgart z.B. hĂ€lt drei Grillabende mit einer Dauer von etwa sechs Stunden jĂ€hrlich fĂŒr angemessen. Verbindlich ist die Nachtruhe ab 22 Uhr. Doch auch hier gilt: Wo kein KlĂ€ger, da kein Richter. Am besten, Sie informieren die Nachbarn rechtzeitig - oder laden sie ein.

Wer mehr PrivatsphÀre auf seinem Balkon möchte, darf einen unauffÀlligen Sichtschutz oder ein Rankgitter anbringen, sofern die Hausfassade dadurch nicht optisch beeintrÀchtigt wird.

GrĂ¶ĂŸere Umgestaltungen auf dem Balkon die in die Bausubstanz eingreifen wie das Anbringen einer Markise mĂŒssen vom Vermieter genehmigt werden. BlumenkĂ€sten, auch außen am Balkon, sind erlaubt, mĂŒssen aber so stabil befestigt sein, dass sie auch heftigen Unwettern standhalten. Starker Pflanzenwuchs ist einzudĂ€mmen, wenn tiefer gelegene Balkons beschattet oder verdreckt werden. Auch Kleintiere freuen sich ĂŒber Frischluft, dĂŒrfen aber nur dann draußen gehalten werden, wenn sich kein Nachbar von Geruch oder Gezwitscher der Tiere belĂ€stigt fĂŒhlt.





Wer Wert auf nahtlose BrĂ€une legt, darf auf Balkonien gĂ€nzlich unbekleidet in der Sonne liegen - selbst wenn er vom Nachbarn gesehen werden kann. Bei Sex unter freiem Himmel hört der Spaß allerdings auf: Dagegen können Nachbarn oder Vermieter klagen.

Quellen: Deutscher Mieterbund, Nachbarrecht.com

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Datum: 19.08.2015 - 13:30 Uhr
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