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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Wolford Aktiengesellschaft
Bregenz, FN 68605 s
ISIN AT0000834007
(in der Folge auch die "Gesellschaft")
EINBERUFUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre
zu der am Donnerstag, 17. September 2015 um 13:00 Uhr (MEZ) in den
Räumlichkeiten der Wolford Aktiengesellschaft, Wolfordstraße 1, 6900
Bregenz, stattfindenden 28. ordentlichen Hauptversammlung der Wolford
Aktiengesellschaft ein.
Tagesordnung 1.Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum
30.4.2015 samt Anhang und Lagebericht, des Corporate
Governance-Berichtes, des IFRS-Konzernabschlusses zum 30.4.2015 samt
Konzernhang und Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2014/15
sowie Bericht über das im UGB-Jahresabschluss zum 30.4.2015
ausgewiesene Bilanzergebnis
2.Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses per
30.4.2015
3.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2014/15
4.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/15
5.Beschlussfassung über a)die Aufhebung des Beschlusses zu
Tagesordnungspunkt 6 der 12. ordentlichen Hauptversammlung vom
6.9.1999, soweit er die Ausgabe der eigenen Aktien gemäß dem in der
Hauptversammlung beschlossenen Stock Option Plan und die Veräußerung
der nicht gemäß dem Plan ausgegebenen Aktien betrifft; b)die
Genehmigung der Ausgabe bzw. Wiederveräußerung der auf Basis des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 6.9.1999 erworbenen eigenen Aktien
in anderer Weise als über die Börse oder öffentliches Angebot gemäß §
65 Abs 1b AktG im Rahmen eines Long Term Incentive - Programms für
die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft; c)die Genehmigung der
Ausgabe bzw. Wiederveräußerung der auf Basis des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 6.9.1999 erworbenen eigenen Aktien
in anderer Weise als über die Börse oder öffentliches Angebot gemäß §
65 Abs 1b AktG im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungs- und
Erfolgsbeteiligungsprogrammen für leitende Angestellte und Mitglieder
des Vorstands der Gesellschaft.
6.Wahl des Abschlussprüfers für den UGB-Jahres- und den
IFRS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015/16
Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab Donnerstag, 20. August 2015,
zur Einsichtnahme durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz
der Gesellschaft 6900 Bregenz, Wolfordstraße 1, während der üblichen
Geschäftsstunden Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr
und Freitag zwischen 09:00 und 15:00 Uhr, auf. Sie sind außerdem im
Internet unter www.wolford.com/de/hauptversammlung abrufbar und
werden bei der Hauptversammlung aufliegen.
-UGB-Jahresabschluss zum 30.4.2015 samt Anhang und Lagebericht
-Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2014/15
-IFRS-Konzernabschluss zum 30.4.2015 samt Konzernanhang und
Konzernlagebericht -Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für
das Geschäftsjahr 2014/15 -Bericht des Vorstandes und des
Aufsichtsrates über die Verwendung eigener Aktien zum Zweck der
Erfolgsbeteiligung von Vorstandsmitgliedern und leitenden
Angestellten -Gemeinsame Beschlussvorschläge des Vorstandes und des
Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4 und 5
-Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zu dem Tagesordnungspunkt 6
-Geschäftsbericht 2014/15 der Wolford Aktiengesellschaft -Formulare
für die Erteilung einer Vollmacht -Formulare für den Widerruf einer
Vollmacht
Diese Einberufung sowie weitergehende Informationen über die Rechte
der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.wolford.com/de/hauptversammlung abrufbar.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist Montag, 7. September
2015, 24:00 Uhr MEZ.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG (siehe dazu auch unten
"Depotbestätigung gemäß § 10a AktG") in Textform, die der
Gesellschaft spätestens am Montag, 14. September 2015, 24:00 Uhr MEZ,
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
Per Telefax: +43 (0)1 928 90 60
Per E-Mail: hv.anmeldung-1(at)oekb.at
Per Post:
Oesterreichische Kontrollbank AG
Abt. CSD/HV Operation Center 1
Strauchgasse 1-3, 6. Stock
1010 Wien
Per SWIFT: OEKOATWWHVS
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder
in einem Vollmitgliedsstaat der OECD in Textform auszustellen und hat
folgende Angaben zu enthalten:
1.Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code)
2.Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen
3.Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000834007) des
Aktionärs
4.Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung
5.Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht
Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag (Montag, 7. September 2015, 24:00
Uhr MEZ) beziehen und darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache
übermittelt werden.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung
zur Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen
über die Aktien nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Die Rechte der Aktionäre, die an Aktienbesitz während eines
bestimmten Zeitraums und/oder zu einem bestimmten Zeitpunkt geknüpft
sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der
Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum und/oder für den
relevanten Zeitpunkt durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erbracht wird.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, einen Vertreter (natürliche oder juristische
Person) zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär
hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen)
Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 16.
September 2015, 12:00 Uhr MEZ, ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Telefax: +43 (0)1 928 90 60
Per E-Mail: hv.anmeldung-1(at)oekb.at
Per Post:
Oesterreichische Kontrollbank AG
Abt. CSD/HV Operation Center 1
Strauchgasse 1-3, 6. Stock
1010 Wien
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei der Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm eine Vollmacht
erteilt wurde.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf werden auf
Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.wolford.com/de/hauptversammlung abrufbar. Die Verwendung
dieser Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und deren
Widerruf allerdings nicht zwingend.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des
Vorstandes bzw. die Mitglieder des Aufsichtsrates eine ihr/ihnen für
die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte
Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden.
Als besonderes Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessensverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien,
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens
IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die
Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.wolford.com/de/hauptversammlung ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft
ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail,
Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, Fax
+43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail michael.knap(at)iva.or.at.
Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie
dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap
bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr.
Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der
vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen
ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen
von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung
einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie oben unter
"Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben
sind, zu erfüllen haben. Aufgrund der Novellierung des AktG ist eine
anonyme Teilnahme als Legitimationsaktionär (Aktien im "Fremdbesitz")
nicht mehr zulässig.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119
AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich zu stellen
("schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige
Zeichnung durch jeden Antragsteller oder E-Mail mit qualifizierter
elektronischer Signatur iSd § 4 Abs 1 SigG) und muss bis spätestens
Donnerstag, 27. August 2015, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft per Post
an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations,
Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, oder per E-Mail:
hv.anmeldung-1(at)oekb.at zugehen. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Gemäß § 128 Abs 5 AktG muss jeder Beschlussvorschlag
jedenfalls auch in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden,
die die maßgebliche Fassung ist. Die Aktionärseigenschaft ist durch
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass der oder die antragstellenden Aktionäre (5% des
Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen.
Wird das Verlangen auf Aufnahme zusätzlicher Tagesordnungspunkte von
mehreren Aktionären erstattet, die nur gemeinsam zumindest 5% des
Grundkapitals erreichen, so müssen sich die Depotbestätigungen für
sämtliche Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am Dienstag, 8. September
2015, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft entweder per Telefax an Wolford
Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) 5574
690-1219 oder per Post an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor
Relations, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, zugeht. Gemäß § 128 Abs 5
AktG muss jeder Beschlussvorschlag jedenfalls auch in einer deutschen
Sprachfassung vorgelegt werden, die die maßgebliche Fassung ist; das
gilt sinngemäß für Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist durch
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7)
Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen
sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der
Versammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung
bedürfen. Es wird darauf hingewiesen, dass über einen
Beschlussvorschlag gem. §110 AktG nur dann in der Hauptversammlung
abzustimmen ist, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt
wird.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.wolford.com/de/hauptversammlung
zugänglich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 5.000.000
Stück Stammaktien emittiert, wobei jede Stammaktie eine Stimme
gewährt. Stimmrechtslose Vorzugsaktien wurden keine ausgegeben. Die
Gesellschaft hält derzeit 100.000 Stück eigene Aktien, für die das
Stimmrecht gemäß § 114 Abs 6 AktG nicht ausgeübt werden kann. Es gibt
somit insgesamt 4.900.000 Stück stimmberechtigte Aktien.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 12.00 Uhr.
Bregenz, im August 2015
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Wolford AG
Investor Relations
+43 5574 690 1258
Investor(at)wolford.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Wolford Aktiengesellschaft
Wolfordstrasse 1
A-6900 Bregenz
Telefon: +43 (0) 5574 690-1268
FAX: +43 (0) 5574 690-1219
Email: investor(at)wolford.com
WWW: company.wolford.com
Branche: Textil/Bekleidung
ISIN: AT0000834007
Indizes: ATX Prime, ATX Global Players
Börsen: Freiverkehr: Frankfurt, Geregelter Markt: Wien, ADR: New York
Sprache: Deutsch