(ots) -
Bis kleine Kinder selber in die Pedale treten und Fahrradfahren
lernen, setzen radelnde Eltern ihren Nachwuchs meist in einen
Fahrradsitz oder einen Fahrradanhänger. Beide Produkte haben Vor- und
Nachteile. "Fahrradsitze lassen sich schnell montieren und wiegen
nicht viel, so dass man sie zum Beispiel auch mit in den Urlaub
nehmen kann", sagt Frank Holdinghausen von TÃœV Rheinland.
Fahrradanhänger sind schwerer und sperriger und deshalb nicht so
leicht zu transportieren. "Beim Fahrradanhänger ist das Kind von
einem Rahmen umgeben und deshalb bei einem Unfall besser geschützt",
sagt der Experte. Das bedeute aber keineswegs, dass Fahrradsitze
gefährlich seien, da viele Hersteller ihre Produkte nach der Norm DIN
EN 14344 auf ihre Sicherheit prüfen lassen. In beiden Fällen
empfiehlt Frank Holdinghausen, dass die Kinder zusätzlich einen Helm
tragen sollten - auch wenn für beide Produkte keine Helmpflicht
existiert.
TÜV Rheinland prüft auf mechanische Sicherheit und Schadstoffe
Beim Kauf eines Fahrradanhängers oder Fahrradsitzes sollten Eltern
auf Prüfzeichen wie zum Beispiel von TÜV Rheinland achten. Das
GS-Zeichen steht für geprüfte Sicherheit und bescheinigt einem
Anhänger oder Sitz, dass die gesetzlichen mechanischen und chemischen
Anforderungen überprüft worden sind. Hierbei werden die auf das
Produkt zutreffenden gültigen Normen und Gesetze herangezogen. Das
Zeichen "Schadstoffgeprüft" belegt, dass über die gesetzlichen
Anforderungen hinaus chemische Prüfungen durchgeführt worden sind.
Fahrrad zum Fachhändler mitnehmen
"Wer sich für einen Fahrradsitz oder -anhänger interessiert,
sollte zum Kauf immer sein Fahrrad mitnehmen", empfiehlt Frank
Holdinghausen. So könne man entscheiden, welches Produkt für das Rad
am besten geeignet ist. Außerdem rät der TÜV Rheinland-Prüfer nach
erfolgreicher Montage unbedingt zu einer Probefahrt - allerdings ohne
Kind. Schließlich müsse sich der Fahrer sicher fühlen und ein
eventuell verändertes Fahrverhalten zunächst alleine testen.
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