(firmenpresse) - Am vergangenen Wochenende ist auf dem Flughafen Düsseldorf zeitweise die Gepäckförderanlage ausgefallen. Beim Einchecken wurde den Fluggästen mitgeteilt, dass sie ihre Gepäckstücke an den Schaltern stehen lassen sollten, damit diese dann anderweitig zum Flugzeug transportiert werden können. Am Urlaubsort angekommen mussten jedoch zahlreiche Fluggäste feststellen, dass ihr Koffer es offenbar nicht bis in den Flieger geschafft hat. Alleine auf einem Flug von Düsseldorf nach Faro (AB3160) waren etwa 200 Passagiere betroffen. Schwer vorstellbar, dass im Nachhinein wirklich alle Gepäckstücke den richtigen Urlauber noch erreichen.
Sofern Fluggäste im Urlaub von verspätet befördertem Gepäck betroffen sind, haben diese das Recht, die für den Urlaub wichtigsten Gegenstände zu kaufen und hierfür von der Fluggesellschaft Erstattung zu verlangen. Nach dem Montrealer Übereinkommen liegt die Obergrenze für diese Notkäufe derzeit umgerechnet bei ca. 1.400 €. Wichtig ist allerdings, dass Sie u.a. Kaufbelege aufbewahren. Die Airline kann diese Summe in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam herabsetzen.
Bei Pauschalreisen haben Sie das Recht ca. 25% des Reisetagespreises als Entschädigung für jeden Tag ohne Ihr Gepäck von dem Reiseveranstalter zu verlangen.
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