PresseKat - Sturz vom Kamel während eines Ägyptenurlaubs

Sturz vom Kamel während eines Ägyptenurlaubs

ID: 1252668

(firmenpresse) - Das Amtsgericht München entschied in einem Urteil vom 24.06.2015 (Az.: 111 C 30051/14), dass ein Sturz von einem Kamel keine Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche begründet. Das Abwerfen vom Rücken des Kamels stellt ein allgemeines Lebensrisiko dar, welches keine haftungsrechtlichen Ansprüche hervorruft.

Während einer zweiwöchigen Kreuzfahrt auf dem Nil stürzte der Kläger im Rahmen eines Ausflugs von einem Kamel und zog sich Frakturen an den Rippen und Prellungen am Thorax zu. Der Kläger musste für umgerechnet 13 Euro im Krankenhaus behandelt werden. Die restliche Urlaubszeit musste er sich schonen und konnte nicht den Aktivitäten nachgehen, die er für den Urlaub vorgesehen hatte. Zudem wurde durch den Sturz seine Kamera beschädigt. Für die Schmerzen, die Krankenhausrechnung, die Beschädigung an der Kamera und für die nutzlos aufgewandte Urlaubszeit verlangt der Kläger vom zuständigen beklagten Reiseunternehmen 3.378 Euro.

Das Gericht wies den Schadens- und Schmerzensgeldanspruch ab. Der Kamelführer hatte keinerlei Einfluss auf das Tier. Dieses warf den Kläger ab, nachdem es stolperte und daraufhin scheute. Es ist keine Verhaltensweise des Kamelführers ersichtlich, die diesen Sturz hätte verhindern können. Das Stolpern des Kamels war für den Kamelführer nicht vorherzusehen. Generell sei ein solches Verhalten ein Risiko, welches man im Umgang mit Tieren hinnehmen müsse. Somit hat das Gericht entschieden, dass weder dem Kamelführer noch dem Reiseveranstalter das Verhalten des Tieres zuzurechnen sei. Einen Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld hat der Urlauber nicht.

Haben Sie Schäden im Urlaub erlitten? Gerne beraten wir Sie über Ihre Rechte.

Telefonnummer: 0221 65028526
E-Mail-Adresse:Info(at)jansen-kollegen.de
Internetauftritt: www.jansen-kollegen.de



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Wir üben unseren Beruf mit Begeisterung aus und sind Rechtsanwälte aus Leidenschaft. Was wir machen, machen wir richtig und professionell. Wir pflegen einen persönlichen und stets transparenten Kontakt zu unseren Mandanten. Eine fast ständige Erreichbarkeit ist für uns eine Selbstverständlichkeit; denn Ihre Fragen sollen zu keinem Zeitpunkt offen bleiben.



drucken  als PDF  an Freund senden  Flugbuchungen im Internet: Schon bei erstmaliger Preisangabe ist der Endpreis einschließlich aller Preisbestandteile anzugeben Werbeappell an Kinder ist unzulässig
Bereitgestellt von Benutzer: Jansen2015
Datum: 21.08.2015 - 13:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1252668
Anzahl Zeichen: 1881

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Carina Jansen
Stadt:

Köln


Telefon: 022165028526

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sturz vom Kamel während eines Ägyptenurlaubs"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Jansen & Jansen Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Jansen & Jansen Rechtsanwälte