(ots) - Einer aktuellen, repräsentativen Umfrage zufolge hat
jeder vierte Deutsche derzeit einen Immobilienkredit. Die aktuelle
Rechtsprechung erlaubt vielen Eigentümern, ihren Vertrag zu aktuell
günstigeren Zinsen neu abzuschließen. Die Umfrage zeigt jedoch, dass
80 Prozent aller Kreditnehmer von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch
machen, obwohl es dafür gute Gründe gäbe.
Der Bundesgerichtshof bzw. diverse Oberlandesgerichte haben
bestätigt, dass zahlreiche noch laufende bzw. bereits abgelaufene
oder abgelöste Kreditverträge, insbesondere aus den Jahren vor 2011,
fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Daher können diese
Kredite auch noch Jahre später widerrufen und für die Restlaufzeit zu
den heute deutlich günstigeren Zinsen refinanziert werden. Bei
bereits abgelaufenen oder abgelösten Verträgen können Kreditnehmer
erhebliche Rückforderungen zustehen.
Diese Möglichkeit ist allerdings rund der Hälfte (48 Prozent)
derjenigen, die einen Immobilienkredit aufgenommen haben, gar nicht
bekannt. Weitere 32 Prozent sagen, sie wüssten zwar davon, wollten
jedoch nichts unternehmen. Lediglich rund 20 Prozent der
möglicherweise Betroffenen gaben an, diese Sache bereits mit ihrer
Bank oder einem Anwalt angegangen zu sein.
Darauf weist jetzt das Verbraucherportal www.vergleichen.de hin,
das die Befragung beim Meinungsforschungsinstitut OmniQuest in
Auftrag gegeben hatte.
Angst vor der eigenen Bank?
"Selbst wenn Darlehensnehmern diese Möglichkeit bekannt ist,
zögern sie oft zu handeln,", erklärt Dr. Udo Kornmeier von der
Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner in Frankfurt. "Es gibt nur
relativ wenige Betroffene, die tatsächlich bereit sind, auf eigenes
Risiko gegen eine Bank vorzugehen. Eine fachliche Beratung durch
einen Anwalt kann jedoch zum besseren Verständnis und zum Abbau von
Hemmschwellen beitragen."
Eigenen Vertrag kostenlos prüfen lassen
Neben den Verbraucherzentralen bieten auch viele
Verbraucherportale im Internet Hintergrundinformationen zu dem Thema
an. Unter http://ots.de/bH2V7 kann man die eigene Widerrufsbelehrung
sogar gratis von einem Fachanwalt prüfen lassen. Sollte die Belehrung
tatsächlich fehlerhaft sein, kann der Immobilienkredit widerrufen und
rückabgewickelt werden. Verbraucher können dann einen neuen Kredit
abschließen - zu den heute deutlich günstigeren Zins-Konditionen.
"Viele Banken haben sich bei der inhaltlichen Gestaltung der
Widerrufsbelehrung nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten.
Deshalb besteht bei vielen Verbraucherdarlehensverträgen nach
aktueller Rechtsprechung auch heute noch ein Widerrufsrecht",
erklärt Rechtsanwalt Kornmeier. Er rät Kreditnehmern dazu, einen
kostenlosen Check ihres Kredits durch einen Anwalt vornehmen zu
lassen. "Denn verlieren können sie dabei schließlich nichts. Wenn ein
Kreditnehmer das finanzielle Risiko einer Auseinandersetzung mit
seiner Bank scheut, sollte er seinen Anwalt nach der Möglichkeit
einer Prozeßkostenfinanzierung befragen".
Hintergrund:
Normalerweise beträgt die Dauer der Widerrufsfrist bei einem
Immobilienkredit 14 Tage, danach wird der Vertrag wirksam. Aber: Ist
die vorgeschriebene Belehrung über das Widerrufsrecht fehlerhaft, so
beginnt die Frist erst gar nicht und das Darlehen kann auch nach
mehreren Jahren Laufzeit noch widerrufen werden, und zwar ohne
Nachteile für den Verbraucher. Eine Bank darf bei ene Widerruf auch
keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
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