(ots) - Das Kolpingwerk Deutschland weist darauf hin, dass
der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem
Gutachten feststellt, dass drei der vier vorgelegten Gesetzesentwürfe
zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland verfassungswidrig sind.
Sie genügen entweder nicht dem verfassungsrechtlich notwendigen
Bestimmtheitsgebot oder es mangelt ihnen an der
Bundesgesetzgebungskompetenz, weil sie in ihrer Ausgestaltung in
landesrechtliche Berufsausübungsregelungen für Ärzte eingreifen.
Lediglich der von der Gruppe um die Abgeordneten Patrick Sensburg,
Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe vorgelegte Entwurf zur Regelung
der Suizidbeihilfe wird von Verfassungsrechtlern als
verfassungskonform angesehen.
Dieser Gesetzesentwurf sieht vor, mittels eines neuen § 217
Strafgesetzbuch (StGB) Anstiftung und Beihilfe zu einem Selbstmord zu
verbieten. Gleichzeitig sollen die guten Erfolge der Palliativmedizin
und im Hospitzwesen gefördert werden.
Kolping-Bundessekretär Ulrich Vollmer: "Nur mit einer solch klaren
und hinreichend bestimmten Regelung kann die Suizidbeihilfe
verfassungskonform und zum Schutz des Lebens geregelt werden. Das
Kolpingwerk Deutschland unterstützt die Vorschläge der Abgeordneten
Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, die auch von der Katholischen
Kirche in Deutschland Rückhalt erfahren."
Die Bischöfe sehen den Staat in der Pflicht, alle organisierten
Formen der Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen, um zu
verhindern, dass diese als normale gesellschaftliche Dienstleistung
angeboten und wahrgenommen werden. Eine gesetzliche Regelung, die
derartige Angebote duldet, würde dazu führen, dass der innere und
äußere Druck auf alle Alten, Schwerkranken und Pflegebedürftigen
zunimmt, von derartigen Optionen Gebrauch zu machen. Sie fühlten sich
nicht mehr von einer selbstverständlichen Solidarität und Hilfe ihrer
Mitmenschen getragen, sondern empfänden sich wahrscheinlich noch mehr
als Last und als unnütz, wenn sie ihren Platz nicht räumten.
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