(ots) - Gespräche mit Facebook sind nicht ausreichend
Ãœber Facebook werden immer wieder rassistische und
fremdenfeindliche "Posts" verbreitet. Hierzu erklärt die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
"Es ist schlimm, dass in diesen Foren - teilweise unter dem
Deckmantel der Anonymität - jedes Gespür dafür verloren gegangen ist,
wann die Grenzen des Rechts oder auch nur die Grenzen des Anstands
überschritten sind. Strafrechtlich betrachtet stellen solche
Äußerungen teilweise Straftaten der Volksverhetzung (§ 130 StGB)
sowie die öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) dar.
Solche Äußerungen sind unerträglich und müssen strafrechtliche
Konsequenzen haben.
Die vom Bundesjustizministerium angestrebten Gespräche mit
Facebook über die schnelle Löschung solcher Inhalte ist zwar ein
erster Schritt in die richtige Richtung. Wichtig ist aber auch eine
wirkungsvolle Bekämpfung durch eine entsprechende Strafverfolgung. Um
insbesondere die Straftaten der Volksverhetzung (§ 130 StGB)
verfolgen zu können, wäre es daher notwendig, bei diesem
Straftatbestand die Speicherpflicht der Verkehrsdaten einzuführen.
Nur dann können die Täter ermittelt und vor Gericht gestellt werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Telefonüberwachung bei der
Volksverhetzung möglich sein soll, nicht jedoch die Speicherung der
Verkehrsdaten."
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