PresseKat - Stuttgarter Zeitung: Versammlungsverbot in Heidenau - Landratsamt legt Beschwerde gegen Urteil ein

Stuttgarter Zeitung: Versammlungsverbot in Heidenau - Landratsamt legt Beschwerde gegen Urteil ein

ID: 1255342

(ots) - Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
gibt nicht klein bei. Nach Informationen der Stuttgarter Zeitung
(Samstagausgabe) hat das Landratsamt am Freitag Beschwerde gegen das
Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden eingelegt. Die Dresdner
Richter hatten zuvor ein öffentliches Versammlungsverbot gekippt,
welches das Landratsamt zuvor für den Bereich der Stadt Heidenau
ausgesprochen hatte. In Heidenau soll an diesem Wochenende ein
Willkommensfest für Asylbewerber stattfinden, zugleich war eine
Kundgebung rechter Gruppen angekündigt. Die Polizei sah sich
außerstande, die Sicherheit zu garantieren. Kurz vor 16 Uhr am
Freitag ist nach Angaben des sächsischen Oberverwaltungsgerichts die
Beschwerde des Landratsamtes gegen die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts eingegangen. Bis wann die Richter entscheiden,
ist offen.



Pressekontakt:
Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Beer: Bundesregierung muss bei Westbalkan-Konferenz Klarheit schaffen Hörakustik in Berlin / biha und AHA auf
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.08.2015 - 17:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1255342
Anzahl Zeichen: 1165

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Stuttgart



Kategorie:

Bundesregierung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stuttgarter Zeitung: Versammlungsverbot in Heidenau - Landratsamt legt Beschwerde gegen Urteil ein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Stuttgarter Zeitung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Stuttgarter Zeitung