Wer im Freibad fotografiert, sollte sich vorher schlau machen!
(firmenpresse) - Wer im Sommer das Freibad besucht, knipst meist auch das eine oder andere Foto. In den meisten Schwimmbädern herrscht mittlerweile allerdings ein Foto-Verbot. Der Schutz der Privatsphäre ist nur einer der Gründe.
Badehosen an, Fotos aus
Ein Foto auf der Badewiese oder ein Selfie auf dem Sprungturm? Das gehört in vielen Freibädern der Vergangenheit an. Der Grund ist ein striktes Foto-Verbot in einigen Bundesländern. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. In erster Linie soll die Privatsphäre der Besucher geschützt werden, die sich im Freibad leicht bekleidet aufhalten. Außerdem soll verhindert werden, dass Fotos von Kindern gemacht und ins Netz gestellt werden. Legitime Gründe also, doch das sehen nicht alle so. Einige Freibadgäste wollen ungern auf ihre Erinnerungen verzichten, viele möchten auch einfach ungestört ihr Smartphone nutzen, ohne vom Bademeister beäugt zu werden. Dennoch: Die Vorteile überwiegen, weshalb das Foto-Verbot strikt durchgesetzt wird. Notfalls auch durch eine Handykontrolle.
Handykontrolle im Freibad
Freibadbesucher müssen Fotoapparat und Handy in den meisten Bädern in der Tasche lassen. Wer dennoch das Smartphone zückt, um beispielsweise im Internet zu surfen oder ein Selfie zu schießen, wird vom Bademeister kontrolliert. Die Vorschriften sind eindeutig und wer sich nicht daran hält, dem droht der Rauswurf. Rechtlich ist das im Übrigen kein Problem, denn jede Kommune kann selbst entscheiden, welche Regeln im örtlichen Freibad gelten. Deshalb: Fotoapparat und Smartphone beim Baden lieber auslassen. Zwar gibt es noch nicht in allen Einrichtungen ein Foto-Verbot, doch immer mehr Bundesländer ziehen nach und verbieten Selfies und Co. komplett. Eine Einwilligung der fotografierten Personen ist in jedem Fall notwendig, bevor der Schnappschuss ins Netz gestellt wird. Das gilt auch, wenn kein explizites Verbot besteht. Wer unsicher ist, ob er fotografieren darf oder nicht: Einfach an der Rezeption des Freibads oder beim zuständigen Bademeister informieren.
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