(ots) - Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
sagt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der
Deutschen Energie-Agentur (dena): "Es ist gut, dass die
Bundesregierung den Referentenentwurf jetzt vorgelegt hat. Damit
liegen wir im Zeitplan, damit das Gesetz Anfang 2016 in Kraft treten
kann. KWK ist als hocheffiziente Technologie zur Erzeugung von Strom
und Wärme enorm wichtig für die Energiewende. Der Markt braucht eine
klare Perspektive. Mit der zügigen Verabschiedung des KWKG kann der
Gesetzgeber diese Klarheit nun schaffen."
Positiv sieht Kuhlmann die im Entwurf vorgeschlagene Neudefinition
des KWK-Ziels. Bis 2020 soll die KWK-Stromerzeugung demnach einen
Anteil von 25 Prozent an der regelbaren Stromerzeugung erreichen.
Bisher bezog sich die Zieldefinition auf den Anteil von KWK an der
Stromerzeugung insgesamt. "Diese Neudefinition ist ein wichtiger
Schritt, um den KWK-Ausbau mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien
besser in Einklang zu bringen. Die dena hat sich in der bisherigen
Diskussion bereits für diese Art der Definition ausgesprochen."
Einen weiteren guten Ansatz sieht Kuhlmann in der Erhöhung des
Förderdeckels von 750 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Das
sei ein positives Signal für den Markt. Inwiefern der Entwurf für die
Sicherung der Bestandsanlagen ausreiche, müsse sich noch zeigen. Die
dena wird bis zum 7. September eine Stellungnahme zum vorliegenden
Referentenentwurf des KWKG erarbeiten.
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