(ots) - Das Kabinett der rot-roten Koalition in
Brandenburg hat zum ersten Mal seit mehr als 20 Jahren eine Erhöhung
des Landespflegegeldes beschlossen. Laut der Entscheidung vom
vergangenen Dienstag soll die Unterstützung für blinde Menschen in
Brandenburg bis zum Jahr 2018 um 30 Prozent steigen - von 266 auf
345,80 Euro.
"Das ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung",
kommentiert Renate Reymann, Präsidentin des Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverbandes (DBSV). "Leider wird jedoch der Betrag von
654 Euro, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, auch nach
dieser Erhöhung nicht annähernd erreicht."
Der DBSV fordert deshalb weiter angemessene Leistungen und gleiche
Lebensbedingungen für blinde Menschen in ganz Deutschland. "Es ändert
nichts am Problem, wenn Brandenburg nun die rote Laterne bei den
Blindengeldleistungen an Thüringen abgeben wird. Wir fordern, dass
Bund und Länder im Rahmen des geplanten Bundesteilhabegesetzes
endlich eine bundesweit einheitliche, gerechte Lösung schaffen",
betont Renate Reymann.
Hintergrundinfo Blindengeld: Das Blindengeld ist eine monatliche
Unterstützung für blinde Menschen, ein so genannter
"Nachteilsausgleich". Es wird gebraucht, um Ausgaben zu begleichen,
die aufgrund der Behinderung entstehen (z. B. um eine Haushaltshilfe
zu bezahlen, um Texte in Blindenschrift übertragen oder aufsprechen
zu lassen, um sich Hilfsmittel anzuschaffen etc.). Das Blindengeld
ist eine freiwillige Leistung des Bundeslandes, in dem man wohnt, und
die Höhe des Blindengeldes ist je nach Bundesland sehr
unterschiedlich.
Mehr Informationen unter
www.blindengeld.dbsv.org
www.teilhabegesetz.org
Pressekontakt:
Volker Lenk
Pressesprecher
Deutscher Blinden- und
Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
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