PresseKat - Bauherren-Schutzbund fordert Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Immobilienerwerb / Pressemitt

Bauherren-Schutzbund fordert Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Immobilienerwerb / Pressemitteilung des Bauherren-Schutzbund e.V.

ID: 1257716

(ots) -

Stellungnahme des BSB zum Gesetzentwurf zur Einführung einer
Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und
Verwalter von Wohneigentum

- Einführung gesetzlicher Berufszulassungsregelung für
Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum als erster
wichtiger Schritt

- Hohe gesetzliche Standards für Sachkundenachweis und
Versicherungspflicht unverzichtbar

- Forderung weitergehender gesetzlicher Regelungen für
Immobilienmakler und Maklerleistungen

Der BSB begrüßt in seiner Stellungnahme das Bestreben des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit dem vorgelegten
Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für
gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum, den
Verbraucherschutz beim Grundstücks- und Immobilienkauf sowie bei der
Verwaltung von Wohneigentum zu stärken. Nach Ansicht des BSB ist
dieser Gesetzentwurf ein erster wichtiger Schritt zur Erfüllung der
Ziele des Koalitionsvertrages.

Immobilienmakler nehmen gegenüber dem Verbraucher beim Kauf und
Verkauf von Grundstücken oder Wohnimmobilien eine Schlüsselrolle ein.
Die Tätigkeit der Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum
verkörpert eine erhebliche wirtschaftliche Dimension und berührt
unmittelbar Verbraucherinteressen bei der Schaffung und dem Erhalt
von Wohneigentum.

"Die Erfahrungen der Verbraucherberatung beim Immobilienerwerb",
so Peter Mauel, 1. Vorsitzender des BSB, "verweisen auf ein hohes
Konfliktpotenzial, große wirtschaftliche Risiken und ein hohes Maß an
Rechtsunsicherheit. Deshalb fordert unsere gemeinnützige
Verbraucherschutzorganisation bereits seit vielen Jahren zur
Verbesserung des Verbraucherschutzes und zur Stärkung der
Verbraucherrechte gesetzliche Regelungen für Makler und




Maklerdienstleistungen."

Der BSB unterstützt in seiner Stellungnahme grundsätzlich die
vorgesehenen gesetzlichen Berufszulassungsregelungen - insbesondere
die Einführung eines Sachkundenachweises als
Mindestqualifikationsanforderung sowie die Einführung einer Pflicht
zum Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, wie es in § 34c der
Gewerbeordnung vorgesehen ist.

Der BSB vertritt die Auffassung, dass zur Gewährleistung einer
ausreichenden Fachkompetenz ein hoher gesetzlicher
Qualifikationsstandard für die Sachkundeprüfung geschaffen werden
muss - orientiert am Berufsabschluss des Immobilienfachwirts bzw. des
Immobilienkaufmanns. Dieser Maßstab muss auch für die Anerkennung und
Gleichstellung von beruflichen Qualifikationen gelten. Der
Gesetzentwurf enthält den Vorschlag, Gewerbetreibende, die sechs
Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes ununterbrochen als
selbstständige Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum tätig
waren, vom Sachkundenachweis zu befreien.

Diese "Alte-Hasen-Regelung" wird vom Bauherren-Schutzbund - wie
auch völlig zu Recht von anderen Verbraucherverbänden - abgelehnt. Um
sicher zu stellen, dass alle zugelassenen Immobilienmakler in
absehbarer Zeit tatsächlich über das Gesamtspektrum der notwendigen
Fachkenntnisse verfügen, wird stattdessen eine angemessene
Ãœbergangsfrist gefordert.

Eine Selbstregulierung der Branche als Alternative zum
Sachkundenachweis durch freiwillige Zertifizierung und Vergabe von
Gütesiegeln wird aus Verbrauchersicht abgelehnt, weil durch eine
Selbstregulierung unzureichend qualifizierte Makler nicht verlässlich
vom Markt ausgeschlossen werden können. Außerdem haben die
"schwarzen Schafe" der Branche kein Interesse an einer
Selbstregulierung und werden weiterhin am Markt ihre Nischen finden.
Das schadet nicht nur Verbrauchern sondern auch den vielen seriösen
und fachkompetenten Immobilienmaklern.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden die Aufgabenstellungen
aus der Koalitionsvereinbarung noch nicht ausreichend erfüllt und es
besteht weiterer Handlungsbedarf. "Es sind weitergehende gesetzliche
Regelungen zum Berufsbild des Maklers, zu Mindestanforderungen an
einen Maklervertrag, zu Vergütung und zu Provisionsansprüchen, zur
Maklerhaftung, zu Beratungs- und Dokumentationspflichten sowie zu
Informations- und Aufklärungspflichten notwendig", betont Peter
Mauel. Der BSB ist bereit, sich im Interesse der Verbraucher aktiv am
weiteren Gesetzesdialog zu beteiligen.

Der vollständige Wortlaut der Stellungnahme zum Gesetzentwurf
steht auf dem Internetportal des BSB unter www.bsb-ev.de zur
Verfügung. Diese und weitere Pressemitteilungen finden Sie auf
unserer Homepage unter
www.bsb-ev.de/presseservice/pressemitteilungen/

Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.



Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
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Fax 030-31507211


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Datum: 03.09.2015 - 14:47 Uhr
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