(ots) - Die Landesregierung will Kommunen entlasten,
die Notunterkünfte für Flüchtlinge beherbergen. Das geht aus einem
Gesetzentwurf des Innenministeriums hervor, der dem WDR vorliegt.
In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit rund 120 Notunterkünfte.
Sie sind nötig, weil das Land nicht mehr genügend Platz in seinen
eigenen Flüchtlingsheimen hat. Die Kommunen müssen solche
Notunterkünfte meist sehr kurzfristig einrichten, oft entstehen sie
in Turnhallen oder leeren Schulgebäuden. Die Kosten dafür übernimmt
das Land, aber bislang wurde die Zahl der dort untergebrachten
Flüchtlinge nicht auf die restlichen Asylbewerber angerechnet. Das
soll sich mit der geplanten Reform des Flüchtlingsaufnahme-Gesetzes
ändern.
Dann sollen Notunterkünfte und reguläre Landeseinrichtungen (ZUE)
für Flüchtlinge ab dem Tag der Öffnung bereits komplett auf die Zahl
der vom Land zugewiesenen Flüchtlinge angerechnet werden. Bislang
galt das erst ab einem halben Jahr nach Öffnung, die meisten Kommunen
mit Notunterkünften blieben deshalb außen vor.
Bei Städten, die eine Erstaufnahme-Einrichtung (EAE) betreiben und
deshalb auch Organisation und teilweise medizinische Versorgung
übernehmen, soll die Gemeinde nach dem Gesetzentwurf weniger
Flüchtlinge aufnehmen müssen als eigentlich vorgeschrieben - der
Anrechnungsfaktor soll bei 1,3 liegen.
Das Land NRW braucht dringend mehr Ãœbergangs-Wohnheime und
Notunterkünfte, in denen Flüchtlinge ihre ersten Wochen in NRW leben
können. Mit der Neuregelung sollen mehr Kommunen dazu gebracht
werden, eine Landeseinrichtung zu beherbergen.
(Quelle: WDR Hörfunk Landespolitik)
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