(ots) - Der Rechtsstreit zwischen dem entlassenen
Dombaumeister Michael Hauck und dem Kölner Domkapitel über eine
Weiterbeschäftigung ist beigelegt. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger"
(Samstag-Ausgabe) unter Berufung auf Kirchenkreise berichtet,
einigten sich Hauck und die Kirche außergerichtlich auf eine
Trennung. Dieser Ausgang des seit fast anderthalb Jahre andauernden
Konflikts solle möglicherweise schon am Montag bekanntgegeben werden.
Dompropst Gerd Bachner als Vertreter des Domkapitels wollte sich auf
Anfrage der Zeitung nicht äußern und verwies auf die Sensibilität der
Materie.
Der 1960 geborene Hauck hatte das Amt des Dombaumeisters vor genau
drei Jahren, am 1. September 2012, angetreten. Bereits im Mai 2014
wurde ihm dann aber vom Domkapitel gekündigt. Gründe dafür sollen
Zerwürfnisse Haucks mit der Belegschaft der Dombauhütte und ein
unbeherrschter Führungsstil gewesen sein. Haucks fachliche Expertise
hingegen gilt allseits als unzweifelhaft. Er selbst wies die gegen
ihn laut gewordenen Vorwürfe zurück. Er sprach von einer
Diffamierungskampagne, die er auf seinen Versuch zurückführte, mit
einem - nach eigener Darstellung - grassierenden Schlendrian in der
Dombauhütte aufzuräumen.
Gegen seine Entlassung ging Hauck gerichtlich vor. Das Kölner
Arbeitsgericht folgte seiner Klage und erklärte die
Kündigungserklärung im April 2015 für unwirksam, weil die Kirche
Hauck darin eine gemäß Arbeitsvertrag unzulässige Übergangsfrist
eingeräumt hatte.
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