(ots) - Der Deutsche Städte-und Gemeindebund hat die
Ergebnisse der Koalitionsrunde von Sonntagabend begrüsst. Kommunen
und Ländern drei Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen ist ein
wichtiger Schritt. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass das
Geld tatsächlich bei den Kommunen ankommt und die Leistungen den
Flüchtlingszahlen angepasst werden. Richtig ist die Aufstockung des
Bundesfreiwilligendienstes um bis zu 10.000 neue Stellen. Das ist ein
Signal für die Unterstützung des Ehrenamtes bei der Flüchtlingshilfe
und auch eine Chance für einen Teil der Flüchtlinge selbst. Notwendig
sind allerdings auch zusätzliche Stellen in den Kommunen, bei der
Verwaltung, in Kitas und Sozialeinrichtungen. Auch die Reduzierung
verzichtbarer Standards beim Bau von Unterkünften entspricht einer
Forderung des DStGB.
Es ist überfällig, dass die Südbalkanstaaten und Albanien zu
sicheren Herkunftsländern erklärt werden. Wir erwarten das vor dem
Hintergrund der dramatischen Situation der Bundesrat dieses mitträgt.
Auch die Absicht 150.000 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen von
Bund und Ländern zu schaffen, muss jetzt schnell umgesetzt werden. Es
wäre eine deutliche Entlastung, wenn Personen ohne Bleibeperspektive
in diesen Einrichtungen bleiben, nicht auf die Kommunen verteilt
werden, sondern von dort ausreisen müssen oder abgeschoben werden.
Der Appell, ein neues europäisches Verteilungssystem aufzubauen,
ist längst überfällig.
Alle diese beschlossenen Maßnahmen werden aber nicht kurzfristig,
sondern allenfalls mittelfristig die Lage vor Ort entspannen können.
Viele Kommunen sind längst überfordert, weil die Zuweisung von den
Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder in die Kommunen immer
kurzfristiger erfolgt und selbst behelfsmäßige Unterkünfte wie Zelte
oder Traglufthallen immer schwieriger zu organisieren und
einzurichten sind. Auch das Personal, was seit Monaten unter einem
enormen Druck die Herausforderungen bewältigt, ist zunehmend
überfordert.
Zur kurzfristigen Entlastung der Situation sollte die Einrichtung
von sog. Hotspots in den Herkunftsländern vorgesehen werden. Auch die
Verfahrensregelungen im Asylrecht müssen vereinfacht werden, um die
Entscheidungen zu beschleunigen. Dazu kann auch gehören, dass bei
Antragstellern aus sicheren Herkunftsländern ein gerichtliches
Verfahren die Abschiebung oder Ausreise nicht hemmt, sondern die
weiteren Schritten vom Herkunftsland aus betrieben werden müssen.
Nur mit echter Solidarität gegenüber den wirklich Verfolgten und
mit konsequenter Optimierung und Anwendung unseres Rechts werden wir
die Probleme lösen können. Dabei muss der Grundsatz gelten: "Weniger
Reden mehr Handeln".
Pressekontakt:
Kontakt:
Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel(at)dstgb.de