PresseKat - X-Veranstalter: Traumurlaub von der Resterampe?

X-Veranstalter: Traumurlaub von der Resterampe?

ID: 1258645

ARAG Expertenüber die Vor- und Nachteile von Dynamic Packaging Veranstaltern

(firmenpresse) - Die Sommerferien sind vorbei! Vielerorts freuen sich Schüler und Eltern schon auf die Herbstferien. Ob Sie den wohlverdienten Urlaub nun online buchen oder den Weg ins Reisebüro suchen: Sogenannte X-Veranstalter sind immer dabei. Was das überhaupt ist, und wo eventuell Fallen auf die Erholungssuchenden warten, verraten ARAG Experten.

Was sind X-Veranstalter oder Dynamic Packaging Veranstalter?
Die beiden Begriffe stehen für ein und dasselbe. Es sind Anbieter von Pauschalreisen, die erst direkt bei Ihrer Buchungsanfrage aus Flug, Transfer , Hotel, gewünschter Verpflegung und eventuellen Zusatzleistungen ein Reiseangebot bündeln. Traditionellen Reiseveranstalter haben feste Kontingente. Diese bestehen aus ausgehandelten und reservierten Leistungen, wie den Sitzplätzen bestimmter Flüge und bestimmte Hotelzimmer. Aus diesen Kontingenten werden anschließend Pauschalreisen geschnürt und über Kataloge zu einem festen Preis angeboten. Ein X-Veranstalter verfügt über keine solchen Kontingente und kann daher auch nicht mit Katalogen werben. Erst wenn Ihre Kundenanfrage vorliegt, beginnt ein elektronisches Buchungssystem, die Verfügbarkeiten der verschiedenen Leistungen zu prüfen. Dabei wird eine Vielzahl von Buchungsmöglichkeiten abgefragt und verglichen. So werden beispielsweise Flüge direkt bei den Fluggesellschaften angefragt; aber auch Angebote von Kontingenten konkurrierender Veranstalter, die diese nicht verkaufen konnten. Auf die gleiche Art wird nach dem günstigsten Hotelangebot recherchiert. Liegen nun die elektronischen Angebote für alle gewünschten Leistungen vor, bündelt sie das System zu einer Pauschalreise. Leistungen und Einkaufspreise werden also nicht im Voraus ausgehandelt, sondern tagesaktuell über ein modernes elektronisches Buchungssystem recherchiert.

Dynamic Packaging hat Vorteile!
Bei X-Anbietern sind die Preise tagesaktuell und nicht schon Monate im Voraus durch den Veranstalter ausgehandelt. Kommt es zu Preissenkungen, werden diese direkt an den Kunden weitergegeben. Außerdem ist das Angebot oft größer und vielfältiger als bei traditionellen Veranstaltern. Das liegt daran, dass auch kleinere Hotels angeboten werden können, die in den gängigen Katalogen nicht zu finden sind. Da die Veranstalter an keine Fluglinie und kein bestimmtes Hotel gebunden sind, können darüber hinaus oft auch ausgefallene Buchungswünsche ermöglicht werden.





Die Tücken der X-Veranstalter
Für Airlines und Veranstalter ist dieser elektronische Marktplatz ein idealer Wühltisch, um auf Knopfdruck den noch unverkauften Flugsitz mit dem freien Bett im Luxushotel zu kombinieren und doch noch loszuwerden. Der Vorteil für die Kundschaft: niedrige Preise! Der Nachteil: Die Angebote sind minutenaktuell! Es kann also innerhalb einiger Minuten zu starken Preisschwankungen kommen. Es kann sogar vorkommen, dass ein Angebot in der Zeit zwischen Buchungsanfrage und Buchung vergriffen ist. Meist ist eine unverbindliche Reservierung - z.B. um sich mit dem Rest der Familie zu beraten - unmöglich. Auch Änderungen an einer bestehenden Buchung sind schwierig bis unmöglich. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie den gebuchten Urlaub auch antreten können und wollen, sind das nur Kleinigkeiten. Sie werden durch den günstigen Preis meist mehr als aufgewogen. Trotzdem warnen ARAG Experten vor dem vorschnellen Click auf den Buchungs-Button. Denn dort lauert die Stornofalle.

Vorsicht Storno!
Buchungen bei X-Veranstaltern können sich lohnen. Die Anbieter verlangen bei Stornierungen aber gesalzene Gebühren. Ein Anbieter sogar 95 Prozent des Reisepreises, unabhängig davon, wie lange der Abreisetag noch entfernt liegt. Wer bei dem gleichen Anbieter eine Veranstalterreise aus dem Katalog gebucht hat, bei dem wird die übliche Stornogebühr von 20 Prozent bis zum 29. Tag vor Reisebeginn fällig. Erst danach erhöhen sich die Stornogebühren.

Fazit
Wer in der Nebensaison verreisen möchte und sich mit seinem Urlaub langfristig verbindlich festlegen kann, spart mit X-Reisen unter Umständen Geld. Nachträgliche Änderungen und Stornierungen sind allerdings überdurchschnittlich teuer oder von vornherein nicht möglich, warnen ARAG Experten.

Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Raffinierte Normalität: Ayurveda Die Energiefreiheit GmbH kommt nach Berlin!
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 07.09.2015 - 10:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1258645
Anzahl Zeichen: 4482

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"X-Veranstalter: Traumurlaub von der Resterampe?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprache ...

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprach ...

Immobilien-Leibrente: Wie sinnvoll ist das? ...

Den Ruhestand sorgenfrei genießen? Für immer mehr Senioren erfüllt sich dieser Wunsch nicht. Für Wohneigentümer gibt es aber eine Möglichkeit, die monatlichen Einnahmen zu steigern: die sogenannte Immobilien-Leibrente. Damit lässt sich das in ...

Alle Meldungen von ARAG SE