(ots) - Der Verband Deutscher Erbenermittler e.V. (VDEE)
sieht sich bestätigt: Eine Meldung im law blog - Das Magazin rund ums
Recht ist Wasser auf die Mühlen der von ihm vertretenen
Erbenermittler. Denn der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat
durchgesetzt, dass bei einer Kontoauflösung das Restguthaben von der
betreffenden Bank gebührenfrei auf ein neues Konto des Kontoinhabers
überwiesen werden muss. Für Nachlasspfleger gehören Kontoauflösungen
naturgemäß zum Alltag. Hierfür Gebühren zu verlangen - durchaus
übliche Praxis vieler Banken und Sparkassen -, ist nun wohl
Vergangenheit. Der VDEE begrüßt dieses Urteil ausdrücklich im Namen
aller Verbraucher, freut sich besonders aber für die betroffenen
Erben.
Die letzte Ãœberweisung
Nach einer Kontoauflösung darf eine Bank keine Gebühr verlangen,
wenn sie das Restguthaben des Kunden auf dessen neue Bankverbindung
überweist. Eine Sparkasse in Thüringen wollte dafür 10,24 Euro
berechnen.
Die ordnungsgemäße Abwicklung einer Bankverbindung sei Pflicht
jedes Kreditinstituts, urteilt das Thüringer Oberlandesgericht. Dazu
gehöre, das Guthaben kostenfrei auf das neue Konto des Kunden zu
übertragen. Auf eine Barauszahlung muss der Kunde sich laut dem
Gericht nicht verweisen lassen. Diese sei unüblich und für den Kunden
unzumutbar.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (Aktenzeichen
1 U 541/14).
Aus law blog - Das Magazin rund ums Recht 18.6.2015
Der VDEE kommuniziert die gesellschaftliche Relevanz
professioneller Erbenermittlung und fördert die Wahrnehmung des
Berufsstandes Erbenermittler. Mehr dazu unter www.vdee-ev.de.
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