Warum das Abschließen der Haustür in einem Mehrfamilienhaus verboten ist
(firmenpresse) - Magdeburg, 07.09.2015. „Eine abgeschlossene Haustür schützt selbstverständlich besser vor potentiellen Einbrechern“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Doch was viele nicht wissen: Es ist überhaupt nicht erlaubt, die Tür in Mehrfamilienhäusern zu verriegeln. Frei nach dem Mott: „Wie man es macht, macht man es falsch“ verhindert man durch diese vermeintlich gute Idee nämlich die Fluchtwege im Notfall. Dementsprechend weist das Landgericht Frankfurt am Main darauf hin, dass das abschließen von Haustüren von Mehrfamilienhäusern ausdrücklich verboten ist: „Eine verschlossene Haustür behindert den Fluchtweg und kann die Bewohner in Gefahr bringen, wenn sie den Schlüssel nicht gleich zur Hand haben“, ergänzt Thomas Filor diese Entscheidung.
Des Weiteren betonte das Landgericht Frankfurt, dass der Schutz von Leben und Gesundheit wichtiger sei, als das individuelle Sicherheitsbedürfnis des einzelnen Bewohners. In dem verhandelten Fall hatte die Wohnungseigentümergesellschaft beschlossen, die Haustür nachts zu festgelegten Zeiten abzuschließen. Die Richter am Frankfurter Landgericht wiesen aber auf die enorme Gefahr hin und kippten den Beschluss. Immobilienexperte Thomas Filor begrüßt diese Entscheidung: „Wenn beispielweise ein Feuer ausbricht, sind die Menschen panisch und vergessen eventuell, wo sie ihren Wohnungsschlüssel gelassen haben. Das Risiko ist einfach zu hoch“, so Filor. Alternativ könne man sich für den Einbau eines Panikschlosses entscheiden, welches sich von außen zwar verschließen lässt, von innen jedoch ohne Schlüssel zu öffnen ist. Daher wird es auch oft im Verlauf von Fluchtwegen eingesetzt. Geeignet ist es für ein- und zweiflügelige Türen. Schließlich hält auch Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg diese Art von Sicherheitsmaßnahme für sehr sinnvoll.
Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.
Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: info(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/
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