(ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt in der Debatte
über die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland ein besonderes
Augenmerk auf die Situation der Flüchtlingskinder an. Ein
entsprechender Schwerpunkt fehlt in den Beschlüssen des
Koalitionsausschusses vom Wochenende. Aus Sicht des Deutschen
Kinderhilfswerkes sollte die Bundesregierung gemeinsam mit den
Bundesländern spätestens beim Flüchtlingsgipfel am 24. September
einen "10-Punkte-Masterplan" für die Aufnahme und Integration von
Flüchtlingskindern vorlegen.
"Flüchtlingskinder sind in erster Linie Kinder. Für ihre Aufnahme
und Integration gelten deshalb die einschlägigen Vorgaben der
UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharta und des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Diese normieren eindeutig die
Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen von Staat
und Gesellschaft sowie das Recht der Kinder auf Förderung, Schutz und
Beteiligung", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen
Kinderhilfswerkes. "Die Aufnahme von Flüchtlingskindern ist eine
humanitäre Verpflichtung unserer Gesellschaft. Wir sollten die jetzt
zu uns kommenden Flüchtlingskinder als dauerhafte Einwanderer und
ihren Zuzug als Gewinn für unsere Gesellschaft begreifen."
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es notwendig, dass
sich Bundesregierung und Bundesländer baldmöglichst auf folgende zehn
Punkte zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingskindern
verständigen und dementsprechende Maßnahmen auch finanziell
absichern:
- Flüchtlingskinder sind in erster Linie Kinder
Sie müssen Anspruch auf Leistungen der bestehenden Sozialsysteme
haben wie andere Kinder in Deutschland auch. Nach Ansicht des
Deutschen Kinderhilfswerkes widersprechen die Lebensbedingungen von
Kindern, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
beziehen, Artikel 27 der UN-Kinderrechtskonvention, wonach jedes Kind
ein Recht auf einen seiner Entwicklung angemessenen Lebensstandard
hat. Ebenso wird das in Artikel 26 festgelegte Recht auf soziale
Sicherheit für Flüchtlingskinder nicht garantiert. Das gilt
beispielsweise dann, wenn lediglich Sachleistungen gewährt werden,
die eine kindgerechte Ernährung oft nicht möglich machen, wenn die
medizinische Behandlung von Kindern auf akute Erkrankungen und
Schmerzzustände reduziert wird oder wenn psychosoziale Hilfen nicht
gewährt werden, um seelische Traumata von Flüchtlingskindern zu
behandeln.
- Flüchtlingskinder brauchen einen vollständigen Zugang zu
ärztlicher Versorgung
Für Flüchtlingskinder ist mit Hilfe einer regulären
Versicherungskarte Zugang zur ärztlichen Versorgung sicherzustellen.
Das umfasst sowohl die Sicherstellung einer medizinischen
Grundversorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen als auch den Zugang
zur medizinischen Standardversorgung nach der Erstaufnahme.
Insbesondere eine gute Aufklärung der Eltern über die Sinnhaftigkeit
von Impfungen ist wichtig, da so der Schutz von Kindern vor
krankheitsbedingten Schäden verbessert werden kann.
- Die Inobhutnahmen von unbegleiteten Flüchtlingskindern sind mehr
als bisher zu standardisieren und verbessern
Kinder, die alleine nach Deutschland einreisen, brauchen
sofortigen Schutz und kindgerechte Unterstützung. Unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge dürfen nicht dazu verpflichtet werden, in
einer Erstaufnahmeeinrichtung zu leben. Eine Umverteilung in andere
Bundesländer darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen
Flüchtlingskinder möglich sein.
- Kinder gehören nicht in Gemeinschaftsunterkünfte
Die Wohn- und Lebenssituation in Sammelunterkünften birgt für
Kinder gesundheitsgefährdende Faktoren, die zu chronischen
Krankheiten und psychischen Dauerschäden führen können. Insbesondere
die Struktur und Organisation der Unterkünfte, die beengten
Wohnverhältnisse, das Fehlen von Rückzugsmöglichkeiten und
Privatsphäre, der Mangel an Anregung, die nachteiligen hygienischen
Zustände und häufige Unruhe führen dazu, dass Kinder ihre elementaren
Bedürfnisse nicht ausleben können und in ihrem Spiel- und
Bewegungsdrang, ihrer Lernfähigkeit und in ihren Wahrnehmungs- und
Erlebnismöglichkeiten eingeschränkt werden. Die Wohn- und
Lebensbedingungen in Gemeinschaftsunterkünften fordern Kindern
Anpassungsleistungen ab, die sie häufig überfordern und sie in ihrer
psycho-sozialen Entwicklung stark gefährden.
- Solange Kinder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind,
müssen Mindeststandards gegen sexuelle Gewalt vorhanden sein
In Gemeinschaftsunterkünften sind Flüchtlingskinder besonders
gefährdet, Opfer sexueller Gewalt zu werden. Deshalb braucht es
Mindeststandards in den Flüchtlingsunterkünften zum Schutz dieser
Kinder. Dadurch soll es potentiellen Täterinnen und Tätern erschwert
oder bestenfalls unmöglich gemacht werden, sich den oft
traumatisierten und psychisch instabilen Kindern zu nähern und durch
den Aufbau von Vertrauen die Grundlage für Übergriffe zu schaffen.
Schutzkonzepte müssen sowohl das Personal in den
Gemeinschaftsunterkünften als auch Bewohnerinnen und Bewohner in den
Blick nehmen, darüber hinaus aber auch Betreuende sowie Patinnen und
Paten, die beispielsweise im schulischen Bereich unterstützen oder
Freizeitaktivitäten anbieten.
- Flüchtlingskinder, die noch nicht schulpflichtig sind, sollten
die Möglichkeit zum Besuch einer Kindertageseinrichtung haben
Nie wieder lernen Menschen so viel und mit so großem Spaß wie in
den ersten Lebensjahren. Dabei kann eine gute Bildung schon für
kleine Kinder die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft befördern
und herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten
ausgleichen. Zur Integration von Flüchtlingskindern in den
Kita-Alltag braucht es Erzieherinnen und Erzieher, die
interkulturelle Kompetenzen und Diagnosefähigkeiten haben, um die
Möglichkeiten und Fähigkeiten von Flüchtlingskindern zu erkennen und
zu fördern. Darüber hinaus bietet ein Besuch einer
Kindertageseinrichtung auch eine Abwechslung vom oftmals tristen und
impulsarmen Alltag der Flüchtlingsheime.
- Der Zugang zu Schulen und Ausbildungsstätten muss sichergestellt
werden
Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und Ausbildung - ganz gleich,
wo es lebt und welchen Aufenthaltsstatus es hat. Dies wird am besten
durch eine umfassende Schulpflicht sichergestellt. Schulen,
Sprachlerneinrichtungen und Vorbereitungskurse müssen für Kinder aber
auch tatsächlich zugänglich sein, sie müssen also örtlich erreichbar
sein und die Ausstattung mit den dementsprechenden Ressourcen für
Transportmittel und Lehrmittel muss erfolgen.
- Asylverfahren sind zum Wohl des Kindes zu gestalten
Die Vorbereitung auf ein Asylverfahren erfordert eine Beratung der
Minderjährigen durch eine kultursensibel und geschlechterreflektiert
qualifizierte Person ihres Vertrauens. Denn in der Praxis hat sich
gezeigt, dass Minderjährige ihre Fluchtgründe oftmals erst nach
intensiver Vorbereitung vortragen können.
- Die Sicherung der Einheit von Familien mit Kindern muss Ziel der
bundesdeutschen Flüchtlingspolitik sein
Zur Sicherung der Einheit von Familien mit Kindern sollte das
Aufenthaltsrecht so umgestaltet werden, dass ein Rechtsanspruch auf
Familiennachzug auch dann besteht, wenn bereits in Deutschland
lebende Familienmitglieder nicht über genügend Wohnraum verfügen und
ihren Lebensunterhalt nicht unabhängig von Sozialleistungen
bestreiten können. Die derzeitige Praxis zeigt, dass diese hohen
Voraussetzungen zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen, die
der schnellen Integration entgegenstehen. Zu oft scheitern
Familienzusammenführungen, was einen extremen Eingriff in das Recht
des Kindes auf ein Leben mit seinen Eltern darstellt.
- Der Vorrang des Kindeswohls sollte für Flüchtlingskinder
gesetzlich verankert werden
Um die Bedeutung der Kinderrechte herauszustellen und den Willen
zur vollen Umsetzung der Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention
öffentlich zu betonen, ist die Aufnahme von Kinderechten im
Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz geboten. Um sicherzustellen,
dass im Asylverfahren und bei der Anwendung aufenthaltsrechtlicher
Regelungen der Vorrang des Kindeswohls gemäß Artikel 3 der
UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet wird, sollte dieses Prinzip
im Gesetzestext an zentraler Stelle verankert werden. Zudem sollte in
den Verwaltungsvorschriften bezüglich der Gesetzesnormen, bei denen
Ermessensentscheidungen zu treffen sind und die Interessen von
Kindern berührt werden, Hinweise auf den Vorrang des Kindeswohls
aufgenommen werden.
Eine repräsentative Umfrage von infratest dimap im Auftrag des
Deutschen Kinderhilfswerkes im Juni dieses Jahres hatte ergeben, dass
zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland eine Verbesserung der
rechtlichen Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland fordern.
67 Prozent der Befragten waren der Ansicht, dass alle Kinder, die in
Deutschland leben, die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben
sollten. Zugleich konnte sich die Hälfte der Bundesbürger (50
Prozent) vorstellen, sich persönlich für Flüchtlingskinder
beispielsweise durch Ãœbernahme einer Patenschaft oder durch
ehrenamtliche Hilfe zu engagieren, wenn den Kindern damit das Leben
in Deutschland erleichtert werden könnte. "Insbesondere die hohe
Bereitschaft der Bevölkerung, sich mehr als bisher für
Flüchtlingskinder in Deutschland zu engagieren, ist aus Sicht des
Deutschen Kinderhilfswerkes ein ermutigendes Zeichen, dass die mit
der Zunahme der Flüchtlingszahlen verbundenen Herausforderungen
gemeistert werden können", so Krüger abschließend.
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