(ots) - Bundeshaushalt 2016 leistet wichtigen Beitrag zur
Stärkung der Kommunen
Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat anlässlich der Beratungen des
Bundeshaushalts 2016 mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim
Bundesfinanzminister Michael Meister die kommunalen Aspekte des
Haushalts besprochen. Dazu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Ingbert Liebing:
"Dem Bund gelingt es, trotz der Konsolidierung des Bundeshaushalts
die Kommunen in besonderer Weise zu unterstützen. So fließen allein
in den Jahren 2012 bis 2017 rund 60 Milliarden Euro aus dem
Bundeshaushalt an die Kommunen - sei es über die Entlastung bei der
Grundsicherung im Alter, bei den Kosten der Unterkunft für
Langzeitarbeitslose oder bei der frühkindlichen Betreuung. Seit 2015
fließt zudem eine nicht zweckgebundene Unterstützung in Höhe von
einer Milliarde Euro jährlich, außerdem werden Investitionen
finanzschwacher Kommunen gefördert.
Auch mit dem Bundeshaushalt 2016 erweist sich der Bund einmal mehr
als verlässlicher Partner der Kommunen - und das, obwohl für deren
auskömmliche Finanzausstattung eigentlich die Länder verantwortlich
sind. Die Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme und Betreuung
von Asylbewerbern und Flüchtlingen ist dabei nur ein - wenn auch
aktuell besonders wichtiger - Baustein. Neben der bereits genannten
Unterstützung kommen weitere Mittel beispielsweise im Bereich der
Städtebauförderung oder bei der Finanzierung der
Verkehrsinfrastruktur hinzu.
Wichtig ist, dass bei der Bundesunterstützung für die Kommunen ein
Höchstmaß an Verbindlichkeit dahingehend erzielt wird, dass die
Mittel auch tatsächlich zusätzlich und ungekürzt bei den Kommunen
ankommen. Das Verhalten einiger Länder lässt hier einen klaren
Korrekturbedarf erkennen."
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