(ots) - Makler: Bestellerprinzip bei Vermietungen hat
Wohnungsangebot verknappt
Mieterbund hält neues Gesetz dagegen für Erfolg - Warnung vor
Tricksereien
Osnabrück.- Drei Monate nach seiner Einführung stellt die
Immobilienbranche dem Bestellerprinzip für Maklerdienstleistungen ein
schlechtes Zeugnis aus. "Schon jetzt wird erkennbar, dass vor allem
die Wohnungssuchenden die Leidtragenden sind", sagte Christian Osthus
vom Immobilienverband Deutschland (IVD) der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (Mittwoch). Osthus leitet die Rechtsabteilung des Verbandes,
der die Interessen von Maklern und Immobilienberatern vertritt.
Lediglich in Ausnahmefällen nähmen Makler noch Aufträge von
Wohnungssuchenden an. Zudem habe sich das Wohnungsangebot spürbar
verringert: "Viele Vermieter sind verunsichert."
Dagegen zieht der Deutsche Mieterbund ein durchweg positives Fazit
des Bestellerprinzips. "Das neue Gesetz ist gerecht", stellte
Präsident Franz-Georg Rips im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (Mittwoch) fest. Die Praxis zeige, dass Mieter bei der
Wohnungssuche deutlich entlastet würden. "Erhalten Makler aufgrund
des Bestellerprinzips jetzt weniger Aufträge, sollten sie ihr
Geschäftsmodell, ihr Leistungsangebot und ihre Preise überprüfen und
nicht nach dem Bundesverfassungsgericht rufen." Dort ist derzeit eine
Verfassungsbeschwerde des IVD anhängig.
Mieter müssen seit dem 1. Juni die Courtage nur noch dann zahlen,
wenn sie selber einen Makler mit der Suche nach einer passenden
Wohnung beauftragen.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207