Sven Lange, Geschäftsführer in der Altenhilfe der Zieglerschen, hat sich mit den einzelnen Punkten der neuen Verordnung auseinandergesetzt und fordert in einer vierseitigen Stellungnahme Nachbesserungen bei den zuständigen Behörden.
(firmenpresse) - Das Sozialministerium hat die personellen Anforderungen an stationäre Einrichtungen in einem Entwurf im Juli 2015 neu geregelt.
Im Jahr 2006 wurde die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes im Heimrecht auf die Bundesländer übertragen. Das Land Baden-Württemberg setzte dieses Landesrecht mit dem Landesheimgesetz Baden-Württemberg 2008 als Erster um, welches 2014 durch das neue WTPG (Wohn, Teilhabe-, Pflegegesetz) ersetzt wurde.
Aktuell veröffentlichte im Juli 2015 das Sozialministerium einen neuen Entwurf zur Personalverordnung für stationäre Einrichtungen. Zielsetzung der Neuregelung ist ein flexibler Personaleinsatz, ohne die Qualität der Betreuung der Bewohner zu beeinträchtigen.
Die Zieglerschen sind ein traditionsreiches, diakonisches Sozialunternehmen mit Sitz im oberschwäbischen Wilhelmsdorf. Rund 3.200 Mitarbeitenden betreuen über 4.500 Menschen in den Bereichen Altenhilfe, Behindertenhilfe, Hör-Sprachzentrum, Jugendhilfe, Suchthilfe und Dienstleistungen auf Grundlage des christlichen Leitbilds der Zieglerschen. Somit ist das Thema für die Zieglerschen von besonderem Interesse. Sven Lange, Geschäftsführer in der Altenhilfe der Zieglerschen: „Selbstverständlich begrüßen wir die Überarbeitung und Konkretisierung des Gesetzes, vor allem die Flexibilisierung durch die neue Heimpersonalverordnung. Allerdings gibt es an einigen Punkten aus unserer Sicht einen aktuellen Bedarf an Nachbesserungen und Konkretisierungen bei den Regelungen.“
Als Knackpunkte des Gesetzes können die offene Formulierung im Bereich von Sonderregelungs-bedingungen, die Interpretationsmöglichkeiten im Bereich der Heimaufsicht, die Qualitätsdefinition bei Absenkung der Fachkraft-Quote oder die fehlende Nachvollziehbarkeit von Vorgaben gesehen werden. Beispielsweise ist die Vorgabe von einer Pflegekraft im Nachtdienst für 40 Bewohner bei einer Wohngruppengröße von 15 Personen nicht praxistauglich. Eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl in der Nachtschicht befürworten die Zieglerschen. Allerdings sehen sie durch das Refinanzierungs-problem die Gefahr von Arbeitsverlagerung in die Nachtschicht. Dies widerspricht sich aber mit der Zielsetzung der Verordnung, die Betreuungsqualität der Bewohner zu erhöhen.
Die Zieglerschen haben sich mit den einzelnen Punkten der Personalverordnung auseinander gesetzt und eine vierseitige Stellungnahme mit Verbesserungs- und Konkretisierungsforderungen an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
„Zum Wohl unserer Bewohner und Mitarbeiter hoffen wir auf eine Überprüfung und Nachbesserung bei diesem Gesetzestext“, so Sven Lange weiter. „Die komplette Stellungnahme können sie auf unserer Internetseite nachlesen.“
Allerdings wird auch die Zukunft zeigen, wie praxistauglich die neue Personalverordnung ist.
Jacqueline de Riese
Kommunikationsmanagerin
Die Zieglerschen
Funktionsbereich Kommunikation
Tannenbergstr. 44
73230 Kirchheim unter Teck
Tel: 07021.7270-11
Mobil: 0151.18236704
Fax: 07021.7270-30
E-Mail: deRiese.Jacqueline(at)zieglersche.de
Internet: www.zieglersche.de
Die Zieglerschen sind ein traditionsreiches, diakonisches Sozialunternehmen mit Sitz im oberschwäbischen Wilhelmsdorf. Rund 3.200 Mitarbeitenden betreuen über 4.500 Menschen in den Bereichen Altenhilfe, Behindertenhilfe, Hör-Sprachzentrum, Jugendhilfe, Suchthilfe und Dienstleistungen auf Grundlage des christlichen Leitbilds der Zieglerschen.
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73230 Kirchheim unter Teck
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