(ots) - Könnten wir wirklich auf viele
Arzneimittelinnovationen verzichten? Wohl kaum, denn dann würde man
Patienten neue Therapieoptionen vorenthalten. Glaubt man jedoch dem
Innovationsreport 2015, den die Techniker Krankenkasse heute
gemeinsam mit den Professoren Dr. Gerd Glaeske und Dr. Wolf-Dieter
Ludwig vorgestellt hat, dann stellen neue Arzneimittel häufig gar
keinen Fortschritt im Versorgungsalltag dar. Nur eines von 20
untersuchten Medikamenten erhielt demnach eine grüne Ampel in der
Gesamtbewertung. Trotzdem seien mehr als die Hälfte der untersuchten
Präparate schon jetzt in die Leitlinien medizinischer
Fachgesellschaften aufgenommen worden. Es gäbe außerdem zahlreiche
Präparate, die durch das AMNOG-Verfahren geradezu "geadelt", also
aufgewertet würden. Henning Fahrenkamp, der Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) widerspricht dem
deutlich: "Das AMNOG-Verfahren führt vielmehr regelmäßig dazu, dass
innovative Arzneimittel gerade in wichtigen Indikationen vom Markt
genommen werden müssen. Leider können viele Innovationen gar nicht
erst im Versorgungsalltag unter Beweis stellen, dass sie eine echte
Verbesserung sind, denn sie fallen durch das starre Raster der frühen
Nutzenbewertung. Gerade bei chronischen Erkrankungen kann ein
Zusatznutzen zum Zeitpunkt der Zulassung häufig nicht gezeigt werden,
da sich positive Effekte z. B. bei der Lebensverlängerung erst nach
langer Anwendungszeit zeigen. Die Folgen sind dramatisch, denn diese
Präparate erhalten regelmäßig keinen Zusatznutzen zuerkannt und gehen
aufgrund wirtschaftlich untragbarer Erstattungsbeträge vom Markt, zum
Beispiel im Bereich Diabetes oder Epilepsie. Wir fordern, dass die
AMNOG-Bewertungsmethodik an die Situation bei chronischen
Erkrankungen angepasst wird, um den Zusatznutzen adäquat bewerten zu
können,z. B. durch die Akzeptanz von Surrogatparametern", so
Fahrenkamp.
Immer häufiger kommt es vor, dass neue Arzneimittel ohne positive
AMNOG-Bewertung aus dem deutschen Markt gehen und folglich den
Patientinnen und Patienten hierzulande nicht mehr zur Verfügung
stehen oder absurderweise aus dem Ausland importiert werden müssen.
Bereits Ende 2014 standen nach 70 abgeschlossenen oder abgebrochenen
Preisverhandlungen 13 dieser bewerteten Arzneimittel und damit fast
20 Prozent nicht mehr zur Verfügung. Zum heutigen Zeitpunkt sind es
bereits 19 Präparate, die nicht mehr am deutschen Markt verfügbar
sind. Das ist aus Sicht des BPI hochproblematisch, denn die
Therapievielfalt und die Möglichkeiten des Arztes werden deutlich
eingeschränkt. "Wenn kein Zusatznutzen belegt ist, heißt das ja noch
lange nicht, dass da auch keiner ist", betont Henning Fahrenkamp.
"Ein von uns beauftragtes Gutachten der Gesundheitsökonomen Prof.
Cassel und Prof. Ulrich hat kürzlich erst gezeigt, dass in der weit
überwiegenden Zahl der Fälle Daten vorlagen, die lediglich aus
formalen Gründen nicht zum Nachweis eines Zusatznutzens akzeptiert
worden sind", sagt Fahrenkamp. "Offensichtlich, so sehen es auch die
Autoren des Gutachtens, werden beim AMNOG starre Kriterien angewandt,
die verhindern, dass Arzneimittel zu positiv bewertet werden, man
damit aber zugleich zu negative Bewertungen riskiert. Auf jeden Fall
gehören die evidenzbasierte Bewertung eines neuen Medikaments und die
späteren Erstattungsverhandlungen fein säuberlich voneinander
getrennt. Das bedeutet auch, dass der Preisanker einer generischen
zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht als Dogma betrachtet werden
darf. Sehr zu begrüßen ist, dass sich die TK als eine der
mitgliederstärksten Krankenkassen für die Vertraulichkeit des
Erstattungsbetrages zumindest in Teilen ausspricht. Die
Vertraulichkeit der Verhandlungsergebnisse ist schließlich für alle
Beteiligten einschließlich der Kostenträger vorteilhaft. "
Ihr Ansprechpartner:
Andreas Aumann, Tel. 030/27909-123, aaumann(at)bpi.de