PresseKat - Vergleich im Verfahren zur Sammelklage zu Fairfield-Greenwich-Wertpapieren

Vergleich im Verfahren zur Sammelklage zu Fairfield-Greenwich-Wertpapieren

ID: 1260044

(ots) - Folgendes wurde gemäß der Weisung des
Bezirksgerichts der Vereinigten Staaten für den Southern District of
New York im Verfahren Anwar v. Fairfield Greenwich Limited, No.
09-cv-118 bekannt gegeben.

AN: Alle wirtschaftlich Berechtigten an Aktien oder
Limited-Partnership-Anteile von Fairfield Sentry Limited, Fairfield
Sigma Limited, Fairfield Lambda Limited, Greenwich Sentry, L.P. und
Greenwich Sentry Partners, L.P. (zusammen die "Fonds") mit Stand zum
10. Dezember 2008 (sei es als eingetragener Wertpapierinhaber oder
als auf einen Aktionär oder einen eingetragenen
Limited-Partner-Vermögensanteilseigner rückführbar) ("Wirtschaftlich
Berechtigte"), die einen Nettoverlust des in die Fonds investierten
Kapitals (zusammen die "Gruppe des Vergleichs") erlitten haben. Wenn
auf Sie die oben genannte Gruppendefinition zutrifft, könnten Sie
Zahlungen aus einem Vergleich im Verfahren zur Sammelklage erhalten.

Diese Benachrichtigung wurde durch ein Bundesgericht autorisiert.
Dies ist keine Auftragswerbung durch einen Rechtsanwalt

SIE WERDEN HIERMIT DARÜBER IN KENNTNIS GESETZT, dass gemäß einer
Weisung des Bezirksgerichts der Vereinigten Staaten für den Southern
District of New York am 20. November 2015 um 11 Uhr eine Anhörung vor
Richter Victor Marrero am Daniel Patrick Moynihan United States
Courthouse, 500 Pearl Street, New York, New York (das "Gericht")
stattfinden wird, zum Zweck der Feststellung, (1) ob der
vorgeschlagene Vergleich zu den Ansprüchen gegen die Citco-Beklagten
in dem oben genannten Verfahren unter Berücksichtigung einer
Gegenleistung in Höhe von 125.000.000 US-Dollar in bar durch das
Gericht als fair, vernünftig und angemessen zugelassen werden soll;
(2) ob dieses Verfahren zurückgewesen werden soll, ohne die
Citco-Beklagten aus den Verpflichtungen gemäß den Bedingungen, die in




den Vertragsvereinbarungen dargelegt sind, die auf den 12. August
2015 datieren, zu entlassen; (3) ob der vorgeschlagene Plan, die
Vergleichsverfahren aufzuteilen (der "Allokationsplan"), fair,
vernünftig und angemessen ist und damit zugelassen werden sollte; und
(4) ob der Antrag des Hauptanwalts der Kläger auf Zahlung von
anwaltlichen Gebühren und angefallenen Aufwendungen in Verbindung mit
diesem Verfahren zugelassen werden sollte.

Wenn Sie ein wirtschaftlich Berechtigter an Aktien oder
Limited-Partnership-Anteilen eines oder mehrerer der Fonds mit Stand
zum 10. Dezember 2008 sind und einen Kapitalnettoverlust bei Ihrer
Investition in jene Aktien oder Limited-Partnership-Anteile erlitten
haben, könnten Ihre Rechte durch diesen Vergleich betroffen sein.
Dazu gehört die Aufgabe oder das Erlöschen von Ansprüchen, die Sie
möglicherweise im Zusammenhang mit Ihren Eigentümeranteilen an den
Fonds besitzen. Nettoverlust bezieht sich auf die gesamte
Barinvestition, die durch einen wirtschaftlich Berechtigten in einen
Fonds getätigt wurde, und zwar direkt oder indirekt über einen oder
mehrere Mittler, abzüglich des Gesamtbetrags jeglicher Rückzahlungen
oder Verfügungen oder Rückflüsse aus jeglicher Quelle durch den
wirtschaftlich Berechtigten aus oder in Bezug auf den selben Fonds.

Wenn Sie Mitglied der Gruppe des Vergleichs sind, zu dem Zweck, an
der Verteilung des Nettovergleichsfonds teilzunehmen, müssen Sie ein
Formular zu Prüfung der Ansprüche und zur Freigabe zur Ermittlung
Ihres Rechts auf Wiedergutmachung einreichen, das nicht später als
zum 28. Dezember 2015 eingehen darf.

Wenn Sie wünschen, aus der Gruppe des Vergleichs ausgenommen zu
werden, müssen Sie einen Antrag auf Ausschluss einreichen, der bis
zum 16. Oktober 2015 eingegangen sein muss. Jede Einwendung gegen
irgendeinen der Teile des Vergleichs muss beim Gericht bis spätestens
zum 16. Oktober 2015 eingereicht werden.

Wenn Sie eine detaillierte Benachrichtigung bezüglich der
Bedingungen des Vergleichs oder des Formulars zur Prüfung der
Ansprüche und zur Freigabe erhalten möchten, können Sie Nachschriften
erhalten, indem Sie an Fairfield Greenwich Securities Litigation, c/o
Rust Consulting, Inc., P.O. Box 2874, Faribault, MN 55021-8674
schreiben, oder schreiben Sie an info(at)FairfieldGreenwichLitigation.co
m[mailto:info(at)FairfieldGreenwichLitigation.com] oder gehen Sie auf:
www.FairfieldGreenwichLitigation.com
[http://www.fairfieldgreenwichlitigation.com/].

BITTE RUFEN SIE WEDER DAS GERICHT, DIE GESCHÄFTSTELLE DES GERICHTS
NOCH IRGENDEINEN DER BEKLAGTEN ODER VERTRETER DER BEKLAGTEN BEZÃœGLICH
DIESER BENACHRICHTIGUNG AN.

DATUM DER BENACHRICHTIGUNG: 9. SEPTEMBER 2015

AUF WEISUNG DES GERICHTS BEZIRKSGERICHT DER VEREINIGTEN STAATEN
SOUTHERN DISTRICT OF NEW YORK



Pressekontakt:
KONTAKT: Robert C. Finkel, Wolf Popper LLP, +1-212-759-4600


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Datum: 09.09.2015 - 15:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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