(ots) - Energiewende wird ausgebremst - Wirtschaftliche
Paralysierung der Stadtwerke durch zusätzliche Aufsichtsrechte der
Gemeindevertreter
In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause wird der Kieler
Landtag am 16. September 2015 in erster Lesung einen Entwurf zur
Änderung der Gemeindeordnung beraten. Ziel des Gesetzentwurfs aus der
Feder des Innenministeriums soll es sein "die Kommunalwirtschaft zu
stärken". Insbesondere soll der Entwurf nach Wunsch des
Innenministeriums zusätzliche Möglichkeiten schaffen, die
Energiewende aktiv mitzugestalten und den Ausbau einer
flächendeckenden Breitbandinfrastruktur voranzutreiben. "Wir brauchen
Stadt- und Gemeindewerke, die sich auf dem Telekomunikations- und
Energiemarkt bestmöglich beteiligen können".
Diese Ziele befürworten die Verbände der kommunalen
Wirtschaftsunternehmen, der Verband der Schleswig-Holsteinischen
Energie- und Wasserwirtschaft (VSHEW) und der Verband Kommunaler
Unternehmen Nord (VKU-Nord). Sie halten den Gesetzesentwurf insgesamt
jedoch für wenig tauglich, diese Ziele zu erreichen. "Die geplanten
Regelungen bewirken genau das Gegenteil" kritisiert der
VSHEW-Vorsitzende Helge Spehr. "Sie werden die Stadtwerke
wirtschaftlich paralysieren, wenn sie umgesetzt werden", bestätigt
Thomas Kanitz, Vorsitzender des VKU-Nord.
Positiver Ansatz
Der bisherige Entwurf im "Gesetz der Landesregierung zur Stärkung
der Kommunalwirtschaft" enthält zwar Änderungen der Gemeindeordnung,
wonach Gemeinden sich im Bereich der Energiewirtschaft stärker und
einfacher beteiligen können (insbesondere in § 101a GO-E). Das ist zu
begrüßen und im Sinne des Koalitionsvertrags.
Behinderung kommunaler Wirtschaft
Gleichzeitig enthält der Entwurf aber gegenläufige Änderungen,
welche die Betätigung der kommunalen Wirtschaft in Form privater
Gesellschaften massiv behindern. Bei diesen Änderungen geht es
offenbar darum, die Kommunalaufsicht stärker zu befähigen, möglichen
Gefahren für die Gemeinden entgegenzuwirken, die durch
wirtschaftliche Betätigung ihrer privatrechtlichen GmbHs oder AGs
entstehen können. Dieses Ziel ist legitim. Den Risiken begegnen
derzeit alle Bundesländer in ihren Gemeindeordnungen im Wesentlichen
mit folgenden Vorgaben:
1. Reduzierung der Tätigkeit auf ein wichtiges Interesse an der
Gesellschaftsgründung
2. Begrenzung der Haftung
3. Angemessener Einfluss der Gemeinde auf die Gesellschaft
4. Mindestanforderungen an die Rechnungslegung
Gesetzesentwurf beschränkt Flexibilität
Der vorliegende Gesetzesentwurf aus Schleswig-Holstein geht jedoch
weit über das bundesweit übliche Schutzniveau hinaus. Hier werden die
von den kommunalen Gremien explizit gewollte Eigenverantwortlichkeit,
Handlungsfreiheit und Flexibilität privatwirtschaftlicher kommunaler
Unternehmen abgeschafft. Dies geschieht vor allem durch eine stark
ausgeweitete Bindung der Gesellschaftsorgane an Weisungen der
Gemeinde.
Fazit
Generell sollte der Entwurf den Zielen des Koalitionsvertrags
dienen, nämlich eine Erweiterung der kommunalwirtschaftlichen
Betätigung im Rahmen der Energiewende. Das ist vorliegend nicht der
Fall. Weitere administrative Ziele sollten hiermit nicht vermengt und
aus dem Entwurf herausgehalten werden.
Der Landtag ist (auf)gefordert, den Gesetzentwurf der
Landesregierung nachzubessern!
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