(ots) - Der Getränkekonzern erkennt eine von der DUH
erwirkte Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin als rechtlich
verbindlich an und nimmt Widerspruch zurück - Coca-Cola wird somit
dauerhaft auf die weitere Verbreitung falscher Aussagen über
Einweg-Plastikflaschen aus angeblich 100 Prozent Recyclingmaterial
verzichten
Im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der
Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG (CCEAG) hat der amerikanische
Brauseabfüller eine Ende Juni ergangene Gerichtsentscheidung
akzeptiert und seinen Widerspruch zurückgenommen. Zuvor hatte das
Gericht mitgeteilt, dass es keine Gründe sieht, die Einstweilige
Verfügung aufzuheben.
Der Soft-Drink-Hersteller warb zur Einführung des Getränks
Coca-Cola Life damit, erstmalig im Unternehmen weltweit eine Flasche
einzusetzen, die ausschließlich aus Recycling PET besteht. Im Juni
2015 fand die DUH durch eine Recherche heraus, dass diese Aussage
falsch ist und erwirkte am 30. Juni 2015 erfolgreich beim Landgericht
Berlin eine Einstweilige Verfügung gegen Coca-Cola. Zuvor war der
Versuch gescheitert, das Unternehmen außergerichtlich dazu zu
bewegen, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen
die Einstweilige Verfügung legte die CCEAG zunächst Widerspruch ein,
zog diesen nach einem deutlichen Hinweis des Gerichts aber zurück.
"Mit falschen Fakten und grün gefärbten Einwegflaschen versucht
der amerikanische Getränkekonzern, die Öffentlichkeit von seinem
derzeitigen Ausstieg aus den umweltfreundlichen Mehrwegflaschen
abzulenken. Coca-Cola hat dem derzeit noch existierenden, weltweit
größten Mehrwegsystem in Deutschland den Krieg erklärt, um den Markt
mit seinen Getränken in Einweg-Plastikflaschen und Blechbüchsen
überschwemmen zu können", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch. Nach Auffassung der Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation ist Coca-Cola mit einem sehr plumpen
Versuch endgültig gescheitert, seinen Einweg-Plastikflaschen, durch
falsche Behauptungen über eine nicht existierende weltweite
Verwendung von 100 Prozent Rezyklat, ein grünes Image zu verleihen.
"Verbraucher werden von Coca-Cola nicht nur mit falschen Aussagen
zum Umweltengagement des Unternehmens getäuscht, sondern auch durch
eine rechtswidrige Kennzeichnung aller bepfandeten
Einweg-Plastikflaschen und Dosen in die Irre geführt. Kunden sollen
nicht erkennen können, was für eine Getränkeverpackung sie kaufen",
kritisiert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Gegen die Falschkennzeichnung von Coca-Cola
Einweggetränkeverpackungen hat die DUH am 6. Juli 2015 Klage beim
Landgericht Berlin eingereicht und ist zuversichtlich, die
rechtswidrige Kennzeichnungspraxis des Soft-Drink-Riesen noch in
diesem Jahr zu stoppen.
Die DUH fordert Bundesumweltministerin Barbara Hendricks
eindringlich zum Schutz des deutschen Mehrwegsystems auf. Durch die
Einführung einer Kennzeichnung von Getränkeverpackungen auf dem
Produkt sollen Verbraucher Klarheit bei der Produktwahl erhalten.
Eine Abgabe auf Einweggetränkeverpackungen in Höhe von 20 Cent
zusätzlich zum Pfand soll eine Lenkungswirkung hin zu
umweltfreundlichen Mehrwegflaschen entfalten.
Den DUH-Faktencheck zum Mehrwegausstieg von Coca-Cola finden Sie
unter http://www.duh.de/ccfakten.html.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
Tel.: 030 2400867-43, Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer(at)duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe