(ots) - Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr
2014 rund 124 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des
Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 7,4 % gegenüber dem Vorjahr.
Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 18 600 eindeutig
als Kindeswohlgefährdungen ("akute Kindeswohlgefährdung"). Dies ist
gegenüber 2013 ein Anstieg um 8,2 %. Bei 22 400 Verfahren (+ 4,7 %)
konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden
("latente Kindeswohlgefährdung"). Der stärkste Anstieg (+ 9,8 %)
betrifft 41 500 Fälle, in denen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem
Ergebnis kamen, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein
weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso
vielen Fällen (41 600) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch
weiterer Hilfebedarf festgestellt, allerdings mit einem geringeren
Anstieg gegenüber 2013 von 6,1 %.
63,6 % der Kinder, bei denen eine akute oder latente
Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung
auf. In 27,2 % der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung
festgestellt. Etwas weniger häufig (23,6 %) wiesen die Kinder
Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle
Gewalt wurden in 4,6 % der Fälle von Kindeswohlgefährdung
festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.
Die Gefährdungseinschätzungen wurden in etwa gleich häufig für
Jungen und Mädchen durchgeführt. Kleinkinder waren bei den Verfahren
zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen.
Beinahe jedes vierte Kind (24,2 %), für das ein Verfahren
durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet.
Drei- bis fünfjährige Kinder waren von einem Fünftel (20,0 %) der
Verfahren betroffen. Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) waren
mit 22,2 % beteiligt. Mit zunehmendem Alter nehmen die
Gefährdungseinschätzungen ab: Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren
hatten einen Anteil von 18,3 % an den Verfahren, Jugendliche (14 bis
17 Jahre) nur noch von 15,3 %.
Am häufigsten, nämlich bei 20,4 % der Verfahren, machten Polizei,
Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche
Kindeswohlgefährdung aufmerksam. Bei 13,1 % der Verfahren gingen
Jugendämter Hinweisen durch Bekannte oder Nachbarn nach, bei 12,5 %
der Verfahren kamen die Hinweise von Schulen oder
Kindertageseinrichtungen. Gut jeden zehnten Hinweis (11,5 %)
erhielten die Jugendämter anonym.
Hinweise
Eine Gefährdungseinschätzung gemäß Paragraf 8a Absatz 1 Achtes
Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) wird
vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die
Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es
sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren
Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner
Lebenssituation macht. Diese Abschätzung des Gefährdungsrisikos
erfolgt in den Jugendämtern in Zusammenwirkung mehrerer Fachkräfte.
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung
des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des
Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher
Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den
Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version)sowie
weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Dorothee von Wahl,
Telefon: (0611) 75-8141,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
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E-Mail: presse(at)destatis.de