PresseKat - Keine Rundfunkbeitragspflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber

Keine Rundfunkbeitragspflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber

ID: 1261715

(ots) - Asylbewerberinnen und Asylbewerber müssen keinen
Rundfunkbeitrag zahlen. Städte und Kommunen wurden vom
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio darüber informiert.
Sie können dem Beitragsservice ihre Asylbewerberunterkünfte melden
und so sicherstellen, dass die Asylbewerberinnen und Asylbewerber
nicht automatisch angeschrieben werden.

Asylbewerberinnen und Asylbewerber müssen keinen Rundfunkbeitrag
zahlen. Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht
Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, eine Befreiung vom
Rundfunkbeitrag zu.

"Angesichts der zunehmenden Anzahl von Flüchtlingen haben wir mit
den Städten und Kommunen eine unbürokratische Lösung vereinbart,
damit Flüchtlinge - auch wegen der Sprachbarriere - nicht selbst in
Kontakt mit dem Beitragsservice treten müssen", erklärt Eva-Maria
Michel, Justiziarin beim WDR und Leiterin der Beitragskommunikation
von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Um sicherzustellen, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber erst
gar nicht angeschrieben werden, ist der Beitragsservice allerdings
auf die aktive Unterstützung der Städte und Kommunen angewiesen, die
für die Unterbringung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber
zuständig sind. "Nur wenn wir wissen, wo eine Flüchtlingsunterkunft
ist, können wir diese Adresse in unserem System sperren", erklärt Dr.
Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice von ARD, ZDF und
Deutschlandradio. Alleine anhand der Meldedaten einer Person kann der
Beitragsservice nicht wissen, dass es sich hierbei um eine
Asylbewerberin oder Asylbewerber handelt, so Wolf weiter.

Grund für die Anschreiben, die der Beitragsservice automatisiert
verschickt, ist das Verfahren zur Ersterfassung von
beitragspflichtigen Wohnungen. Wenn Asylbewerberinnen und




Asylbewerber von der zuständigen Sozialbehörde melderechtlich erfasst
sind, werden diese Meldedaten, wie die von allen anderen Bürgerinnen
und Bürgern auch, an den Beitragsservice übermittelt. Da diese
Meldedaten keinen Hinweis darauf enthalten, dass es sich bei der
gemeldeten Person um eine Asylbewerberin oder einen Asylbewerber
handelt, schreibt der Beitragsservice alle Personen an, die keiner
angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können und bittet um Klärung
der Beitragspflicht.

Die Dachverbände der deutschen Städte und Kommunen hat der
Beitragsservice bereits im Jahr 2014 darüber informiert, um von
vornherein zu verhindern, dass Schreiben an diese Anschriften
ausgelöst werden. Erhalten Asylbewerberinnen und Asylbewerber in
Einzelfällen doch ein Anschreiben des Beitragsservice, sollten die
Betreuer zeitnah reagieren und den Beitragsservice über den
Asylbewerberstatus informieren. Nur durch eine entsprechende
Rückmeldung lässt sich verhindern, dass die angeschriebenen Personen
in der Folge zum Rundfunkbeitrag angemeldet werden und eine
Zahlungsaufforderung erhalten. Am schnellsten geht dies über die
Kontaktformulare auf rundfunkbeitrag.de sowie die Hotline des
Beitragsservice.

Umfangreiche Informationen in verschiedenen Sprachen, Antworten
auf die häufigsten Fragen sowie alle notwendigen Formulare rund um
den Rundfunkbeitrag finden sich auf der Website rundfunkbeitrag.de.



Pressekontakt:
Beitragskommunikation
Vanessa Zaher
Telefon: 0221/2202685
presse(at)rundfunkbeitrag.de


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Datum: 14.09.2015 - 11:00 Uhr
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