(ots) - Fast wöchentlich nehmen Fernbusbetreiber neue
Städte und Strecken in den Fahrplan auf. Doch nicht überall ist die
Infrastruktur mit dem Angebot gewachsen: In vielen Städten fahren die
Busse nicht von einem zentralen Omnibusbahnhof, sondern von einer
normalen Haltestelle am Straßenrand ab. Für Autofahrer, die Busse in
der Nähe von Haltestellen überholen oder ihnen entgegenkommen, gelten
besondere Regeln. Der ADAC hat die wichtigsten Infos
zusammengestellt. Vorsicht ist in erster Linie bei Schulbussen und
Linienbussen des Nahverkehrs geboten.
Grundsätzlich gilt: Autofahrer dürfen an haltenden Straßenbahnen
oder Bussen - ob Linien- oder Schulbus - nur vorsichtig vorbeifahren
und müssen bei Überholvorgängen die nötige Vorsicht walten lassen.
Liegt die Haltestelle bei Straßenbahnen und Bussen des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Fahrbahnmitte, ist rechts davon nur
Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Autofahrer müssen außerdem
ausreichend Abstand halten, damit ein- und aussteigende Fahrgäste
nicht behindert oder gefährdet werden.
Strikter sind die Verkehrsregeln, wenn Schul- oder Linienbusse des
ÖPNV an Haltestellen das Warnblinklicht eingeschaltet haben. Nähert
sich ein Bus mit Warnblinker einer Haltestelle, so gilt ein
Überholverbot. Steht der Bus, dürfen Autofahrer lediglich in
Schrittgeschwindigkeit an ihm vorbeifahren - das gilt auch in der
Gegenrichtung. Dabei ist es unerheblich, ob die Bushaltestellen
außer- oder innerorts liegen. Außerdem spielt es keine Rolle, ob der
Bus an einer einfachen Haltestelle oder in einer separaten "Busbucht"
hält. Sind Autofahrer schneller als erlaubt unterwegs, wird ein
Bußgeld ab 15 Euro fällig.
Beim Anfahren müssen Autofahrer Omnibussen des ÖPNV sowie
Schulbussen die zügige Abfahrt ermöglichen. Das heißt, sie müssen
Busse in den fließenden Verkehr einfädeln lassen.
Fernbusse, die an einer Haltestelle am Straßenrand halten, sind
von den Regelungen nicht betroffen und dürfen normal überholt und
passiert werden. Hier gelten nur die allgemeinen Bestimmungen zu
Rücksichtnahme im Verkehr.
Zu diesem Pressetext bietet der ADAC unter www.presse.adac.de in
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