(ots) - Seit Einführung des Mindestlohns ist die Zahl der
Minijobs rückläufig
Fast neun Monate nach der Einführung des Mindestlohns in
Deutschland geben DGB und BDA erste Einschätzungen ab und kommen zu
unterschiedlichen Ergebnissen. Der DGB lobt die Einführung von fairen
Löhnen und den damit verbundenen Schutz von Beschäftigten im
Niedriglohnsektor. Der BDA sieht die Entwicklungen kritischer, da
seit Inkrafttreten des Mindestlohns die Zahl der Minijobs um 120.000
Stellen zurückgegangen sei. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl
Schiewerling:
"Die Einführung des Mindestlohns hat bisher nicht zu den
befürchteten Verwerfungen geführt. Wir haben keinen erheblichen
Anstieg der Arbeitslosenzahlen zu verzeichnen. Die Konjunkturlage ist
robust und der Arbeitsmarkt stabil.
Ob der starke Rückgang der Minijobs tatsächlich allein auf die
Einführung des Mindestlohns zurückzuführen ist und welche
Auswirkungen diese Entwicklung hat, muss nun die
Mindestlohnkommission prüfen. Sie ist die Kommission der Tarifpartner
und hat den gesetzlichen Auftrag, den Mindestlohn festzulegen und
seine Auswirkungen zu analysieren.
Der Rückgang der Minijobs kann einerseits darauf hindeuten, dass
sich der Einsatz in manchen Branchen nicht mehr lohnt, es kann aber
andererseits auch eine Umwandlung in versicherungspflichtige
Beschäftigung vorliegen. Wir sollten hier allerdings keine Bewertung
der Entwicklungen zulassen, die auf Annahmen und Prognosen fußt. Die
Mindestlohnkommission ist jetzt am Zug. Sie muss prüfen, bewerten und
Empfehlungen aussprechen.
Es gilt nach wie vor auch, die Dokumentations- und
Aufzeichnungspflicht in den Betrieben hinsichtlich ihrer Wirkung und
Notwendigkeit zu überprüfen. Der hohe bürokratische Aufwand belastet
derzeit nicht nur Unternehmen, sondern auch Sportvereine und
ehrenamtliche Einrichtungen."
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