(ots) - Jetzt liegt das geplante Gesetz zum
Kulturgutschutz endlich auf dem Tisch. Mal wieder zeigt sich, dass
vieles nicht so heiß gegessen wie gekocht wird. So sollen Werke
lebender Künstler nur mit deren Zustimmung auf die Liste - eine kluge
Entscheidung, die Stars wie etwa dem empörten Georg Baselitz den Wind
aus den Segeln nimmt. Auch die Befürchtung, Dauerleihgaben von
Sammlern könnten künftig von heute auf morgen zum Staatseigentum
erklärt werden, war offensichtlich nichts als Panikmache. Und dass
öffentliche Museumsbestände bald generell unter Schutz stehen, ist in
Zeiten klammer Kassen nur zu begrüßen.
Größter Knackpunkt bleibt aber weiterhin die Frage, was als
"national wertvolles Kulturgut" gilt - und damit im Prinzip unter
Ausfuhrverbot steht. Es gibt zwar nun eine gesetzliche Definition
dafür, aber vieles wird Auslegungssache bleiben. Im Grunde genommen
ist es absurd, überhaupt nationale Grenzen für die Kunst zu ziehen.
Hätte es früher solche Gesetze gegeben, sähe es in unseren Museen
traurig aus.
Pressekontakt:
Schwäbische Zeitung
Redaktion
Telefon: 0751/2955 1500
redaktion(at)schwaebische-zeitung.de