(ots) - Zu den Berichten, nachdem die EU-Kommission der
Bundesregierung gravierende Mängel mit Blick auf die Neuauflage der
Vorratsdatenspeicherung übermittelt hat, erklärt Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und
Bundesjustizministerin a. D.:
"Die juristischen Fallstricke, die die Vorratsdatenspeicherung an
sich mit sich bringt, sind seit jeher unterschätzt und klein geredet
worden. Das deutsche Gesetz war verfassungswidrig und die
EU-Richtline war europarechtswidrig. Viele Juristen haben immer
wieder auf die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen und
europarechtlichen Risiken hingewiesen. Seit jeher wurden die
juristischen Probleme mit der Vorratsdatenspeicherung ignoriert.
Ungeachtet der fundamentalen grundrechtlichen Probleme wurde seit
über einem Jahrzehnt immer wieder versucht, die
Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.
Wenn die EU-Kommission jetzt gegenüber Deutschland bei einer
Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung ein
Vertragsverletzungsverfahren nicht ausschließt, dann sollte diese
Kritik ernst genommen werden. Die Geschichte der
Vorratsdatenspeicherung ist eine Geschichte des juristischen
Scheiterns. Ein neues Kapitel sollte den Bürgerinnen und Bürgern,
genauso aber auch den Telekommunikationsunternehmen erspart bleiben."
Pressekontakt:
Doris Bergmann, Pressereferentin der Friedrich-Naumann-Stiftung für
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