(ots) - Verbraucher sollten Werbeversprechen für
Nahrungsergänzungsmittel kritisch hinterfragen. Unseriöse Werbung
können Verbraucher mit gesundem Menschenverstand selbst entlarven.
"Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es oft auch
nicht wahr", sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der
Bundesapothekerkammer. "Ihr Apotheker informiert Sie kompetent und
unabhängig darüber, woran Sie Schwindelprodukte erkennen und welche
Präparate wirklich helfen." Es gibt verschiedene häufige Anzeichen
für Quacksalberei. Ein Indiz sind Erfolgs- oder
Geld-zurück-Garantien. Wenn ein Präparat gegen viele unterschiedliche
Krankheiten wirken soll, sollten Verbraucher grundsätzlich skeptisch
sein. Frei nach dem Motto "Was teuer ist, muss gut sein" müssen
Patienten für Schwindelprodukte oft viel bezahlen, die Krankenkasse
erstattet die Präparate aber nicht. Vorsicht ist auch angebracht,
wenn etwas besser als die 'Schulmedizin' sein soll. Das könnte
Patienten fälschlicherweise dazu verleiten, ihre bewährte Therapie
ohne Rücksprache mit dem Arzt und dem Apotheker abzuändern oder
-setzen.
Das Heilmittelwerbegesetz verbietet außerhalb der Fachkreise unter
anderem die Werbung mit Krankengeschichten oder wissenschaftlichen
Studien. Gerade wenn wissenschaftliche Studien fehlen, verweisen die
Geschäftemacher gerne auf Erfahrungsberichte einzelner Patienten, die
aber oft schlicht erfunden sind. Auch euphorische Patientenberichte
in Internetforen oder -blogs können gefälscht sein.
Seriöse Arzneimittel können Patienten an der Zulassungsnummer,
kurz 'Zul.-Nr.' erkennen, die auf jeder der Packung aufgedruckt ist.
Die in Anzeigen oft genannte PZN (Pharmazentralnummer) ist hingegen
nur eine Bestellnummer, sie schützt nicht vor Quacksalberei.
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