Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Konstanz - vom 16. September 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhaft vorgenommene Umstellungsosteotomie, 10.000,- Euro, LG Konstanz, Az.: B2 O 325/11
Chronologie:
Die Klägerin begab sich in 2007 in die Notfallambulanz der Beklagten, nachdem die linke Kniescheibe luxiert war. Es folgten weitere Behandlungen bei der Beklagten, u.a. erfolgte eine Umstellungsosteotomie unter Verwendung einer winkelstabilen Platte. Postoperativ traten Komplikationen auf. Eine Schmerzfreiheit wurde nicht mehr erreicht.
Verfahren:
Das Landgericht Konstanz hat jeweils zwei fachorthopädische und internistische Gutachten eingeholt, die bestätigten, dass die erfolgte Osteotomie nicht dem medizinischen Standard entsprechend erfolgte. Die dadurch bedingte Antekurvations-, Außenrotations- und Valgusfehlstellung machten einen Revisionseingriff erforderlich. Das Gericht hat den Parteien daraufhin einen Vergleich über pauschal 10.000,- Euro vorgeschlagen, den diese akzeptierten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsangelegenheiten holen Gerichte in der Regel lediglich ein oder zwei fachmedizinische Gutachten ein. Stellt sich die Sache allerdings schwieriger dar, so wie hier, und handelt es sich um fachübergreifende Fragestellungen, muß ein Gericht auch entsprechende Fachgutachter konsultieren. Die Angelegenheit hat sich über vier Jahren hingezogen, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist fest.
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