Als spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Becker Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten umfassend und zielorientiert.
(firmenpresse) - Arbeitsrechtliche Streitigkeiten entstehen häufig durch eine ordentliche oder außerordentliche (fristlose) Kündigung des Arbeitgebers. Hiergegen kann sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen. Eine Kündigungsschutzklage ist darauf gerichtet, die Unwirksamkeit der Kündigung gerichtlichen feststellen zu lassen, so dass das Arbeitsverhältnis im Falle des Obsiegens ungekündigt fortbesteht.
Meist ist jedoch das Verhältnis der Vertragsparteien bereits derart stark belastet, dass sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch auf Seiten des Arbeitnehmers kein Interesse mehr an einer weiteren Zusammenarbeit besteht. In solchen Fällen wird häufig ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, regelmäßig mit dem Inhalt, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endet und der Arbeitnehmer als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung beanspruchen kann. In einem gerichtlichen Vergleich können daneben auch weitere Ansprüche geregelt werden, wie zum Beispiel eine Freistellung von der Arbeit oder aber die Abgeltung von Urlaubsansprüchen.
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Kiel unterstützt Rechtsanwalt Becker Arbeitnehmer bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Im Vordergrund der Beratung steht dabei immer die Frage, mit welchen Mitteln eine schnelle und erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche möglich ist, ohne dabei das Verhältnis zum Arbeitgeber unnötig zu belasten. Arbeitgebern steht Rechtsanwalt Becker in erster Linie beratend zur Seite, damit kostenintensive Streitigkeiten mit Arbeitnehmern möglichst im Vorwege vermieden werden können. Hierzu gehört auch die Ausgestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen oder Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen.
Wilhelminenstraße 16, 24103 Kiel