PresseKat - Magna erhält Emittentenangebot-Ausnahmeverfügung, um Käufe über privatrechtliche Vereinbarungen

Magna erhält Emittentenangebot-Ausnahmeverfügung, um Käufe über privatrechtliche Vereinbarungen zu ermöglichen

ID: 1263431

(ots) -
Magna International Inc. hat heute angekündigt, dass die Ontario
Securities Commission ("OSC") eine
Emittentenangebot-Ausnahmeverfügung ("Verfügung vom September 2015")
erlassen hat, die uns Rückkäufe von Stammaktien der Magna
International Inc. ("Magna") im Rahmen von privatrechtlichen
Vereinbarungen mit einem unabhängigen Drittverkäufer ermöglicht.
Rückkäufe unserer Stammaktien über eine solche privatrechtliche
Vereinbarung gemäss der Verfügung vom September 2015 werden mit einem
Nachlass auf den aktuellen Marktpreis vorgenommen, können in Tranchen
erfolgen und müssen die Bedingungen der Verfügung vom September 2015
einhalten. Zu diesen Bedingungen gehört unter anderem: Pro
Kalenderwoche ist lediglich ein solcher Rückkauf zulässig; alle
Kaufvorgänge müssen vor dem Ablaufdatum des regulären
Emittentenangebots (dem "Angebot") am 12. November 2015 erfolgen.

Magna hatte bereits am 25. November 2014 und am 25. August 2015
Emittentenangebot-Ausnahmeverfügungen erhalten (die "vorherigen
Verfügungen"), nach denen wir berechtigt waren, Rückkäufe mit
unabhängigen Drittverkäufern im Rahmen von privatrechtlichen
Vereinbarungen zu tätigen, deren Bedingungen in den vorherigen
Verfügungen enthalten sind. Es dürfen höchstens
13.333.333 Stammaktien im Rahmen solcher privatrechtlicher
Vereinbarungen (einschliesslich der Verfügung vom September 2015)
zurückgekauft werden. Dies entspricht einem Drittel der Stammaktien,
die im Rahmen des Angebots nach Inkrafttreten des von Magna am
25. März 2015 abgeschlossenen Aktiensplits im Verhältnis 2:1 (der
"Aktiensplit") gekauft werden dürfen. Die maximale Anzahl der
Stammaktien, die in einer wöchentlichen Tranche im Rahmen einer
privatrechtlichen Vereinbarung gekauft werden, darf 1.000.000 nicht
überschreiten. Bis zum heutigen Datum haben wir 6.680.000 Stammaktien




gemäss den vorherigen Verfügungen nach Inkrafttreten des Aktiensplits
gekauft.

Alle über eine privatrechtliche Vereinbarung gemäss den vorherigen
Verfügungen und der Verfügung vom September 2015 gekauften
Stammaktien werden bei der Berechnung der Anzahl der im Rahmen des
Angebots gekauften Stammaktien berücksichtigt, und die Informationen
zu jedem einzelnen Kaufvorgang, einschliesslich der Anzahl der
gekauften Stammaktien und des gezahlten Gesamtpreises, werden nach
Abschluss des jeweiligen Kaufvorgangs über das System for Electronic
Document Analysis and Retrieval (SEDAR) auf http://www.sedar.com
verfügbar sein.

Vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Anforderungen wird die
tatsächliche Anzahl der im Rahmen des Angebots zurückgekauften
Stammaktien, sei es über eine solche privatrechtliche Vereinbarung
oder in anderer Weise, sowie der Zeitpunkt solcher Rückkäufe
weiterhin von uns festgelegt. Hierbei spielen zukünftige
Preisbewegungen, unsere Entscheidung, ob solche Käufe eine
angemessene Verwendung unserer Unternehmensmittel darstellen und im
besten Interesse von Magna sind, und andere Faktoren eine
entscheidende Rolle. Alle Käufe unterliegen unseren normalen
Handelssperrfristen.

ÜBER MAGNA  

Wir sind ein führender, weltweit tätiger Automobilzulieferer mit
287 Fertigungsbetrieben und 81 Produktentwicklungs-, Konstruktions-
und Vertriebszentren in 29 Ländern. Wir beschäftigen rund 124.000
Mitarbeiter, die bestrebt sind, unseren Kunden mit Hilfe innovativer
Prozesse sowie Herstellungsverfahren auf höchstem Niveau einen
überdurchschnittlichen Mehrwert zu bieten. Unsere Produktpalette
umfasst Karosserien, Fahrwerke, Aussenteile, Sitze, Antriebsstränge,
Elektronik, Spiegel, Verschlüsse, Dachsysteme und Module sowie die
komplette Fahrzeugtechnik und Auftragsfertigung. Unsere Stammaktien
werden an der Toronto Stock Exchange (MG) und an der New York Stock
Exchange (MGA) gehandelt. Weitere Informationen über Magna finden Sie
auf unserer Website http://www.magna.com.  

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN  

Diese Pressemitteilung kann Aussagen enthalten, die, sofern es
sich nicht um die Wiedergabe von historischen Fakten handelt,
"zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne des anwendbaren
Wertpapierrechts darstellen. Diese betreffen insbesondere zukünftige
Rückkäufe unserer Stammaktien im Rahmen des Normal Course Issuer Bid
(NCIB) oder infolge einer privatrechtlichen Vereinbarung gemäss einer
von der Ontario Securities Commission erlassenen
Emittentenangebot-Ausnahmeverfügung. Zukunftsgerichtete Aussagen
können Prognosen finanzieller und anderer Art beinhalten, sowie
Aussagen in Bezug auf unsere Zukunftspläne, Ziele oder
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Annahmen, die diesen
vorgenannten zugrunde liegen. Zur Kennzeichnung der
zukunftsgerichteten Aussagen benutzen wir Wörter wie "möge", "würde",
"könnte", "sollte", "wird", "wahrscheinlich", "erwarten",
"vorhersehen", "glauben", "beabsichtigen", "planen",
"prognostizieren", "vorhersagen", "hochrechnen", "schätzen" und
ähnliche Wörter, die auf zukünftige Ergebnisse oder Geschehnisse
hinweisen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den
Informationen, die uns aktuell zur Verfügung stehen, sowie auf
Annahmen und Analysen, die wir in Bezug auf unsere Erwartungen und
unsere Wahrnehmungen historischer Trends, der aktuellen Bedingungen
und erwarteter Entwicklungen formulieren, sowie auf anderen Faktoren,
die wir unter den gegebenen Umständen für angemessen halten. Ob
allerdings die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse mit unseren
Erwartungen und Prognosen übereinstimmen, unterliegt einer Anzahl von
Risiken, Annahmen und Ungewissheiten, von denen sich viele unserer
Kontrolle entziehen und deren Auswirkungen schwer vorherzusagen sind.
  Zu diesen Risiken, Annahmen und Ungewissheiten gehören unter
anderem die Auswirkungen von wirtschaftlichen oder politischen
Bedingungen auf das Verbrauchervertrauen, die Verbrauchernachfrage
nach Fahrzeugen und die Fahrzeugproduktion; Kursschwankungen bei den
entsprechenden Währungen; gegen uns erhobene rechtliche Ansprüche
und/oder gegen uns eingeleitete behördliche Massnahmen; Änderungen
von Gesetzen und behördlichen Vorschriften; Liquiditätsrisiken
infolge einer unerwarteten Verschlechterung der wirtschaftlichen
Bedingungen; die Unvorhersehbarkeit und die Fluktuation bei den
Handelskursen für unsere Stammaktien; weitere Faktoren, die in
unserem Jahresbericht (Annual Information Form), der den
Wertpapieraufsichtsbehörden Kanadas vorgelegt wurde, oder in unserem
Jahresbericht (Annual Report) auf Formular 40-F, der bei der
US-Börsenaufsichtsbehörde SEC eingereicht wurde, sowie in den
Folgeeinreichungen genannt sind. Bei der Bewertung von
zukunftsgerichteten Aussagen warnen wir den Leser davor,
unverhältnismässig viel Vertrauen in zukunftsgerichtete Aussagen zu
setzen. Die Leser sollten besonders die zahlreichen Faktoren
berücksichtigen, die eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen
Ergebnisse oder Ereignisse von den Prognosen bewirken könnten. Ausser
in den durch die einschlägigen Vorschriften des Wertpapierrechts
bestimmten Fällen beabsichtigen wir nicht und verpflichten uns nicht,
zukunftsgerichtete Aussagen an nachfolgend auftretende Informationen,
Ereignisse, Ergebnisse oder Umstände oder andere Vorfälle anzupassen.

Vince Galifi, Executive Vice-President und Chief Financial Officer
unter +1-905-726-7100; oder Louis Tonelli, Vice-President, Investor
Relations unter +1-905-726-7035.


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Datum: 16.09.2015 - 17:17 Uhr
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Aurora, Ontario, Kanada



Kategorie:

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