(ots) -
Die Bundesregierung plant offenbar die Leistungen für Tausende
Flüchtlinge radikal zu kürzen. Das geht aus einem Gesetzesentwurf der
Bundesregierung hervor, der dem ARD-Magazin "Monitor" vorliegt.
Der Entwurf ist datiert vom Montag dieser Woche (14.9.2015) und
befindet sich aktuell offenbar noch in der Ressortabstimmung. Demnach
sollen laut Vorschlag des Bundesinnenministeriums Asylbewerber, für
die Deutschland laut Dublin-Verordnung nicht zuständig ist, in
Zukunft Leistungen "ausschließlich" in Form einer "Reisebeihilfe zur
Deckung des unabweisbaren Reisebedarfs" erhalten. Diese Leistungen
sollen auch als Sachleistungen erbracht werden können.
"Flüchtlinge müssten so zurück in die Einreiseländer oder werden zur
Obdachlosigkeit gezwungen", empört sich Günter Burkhardt von der
Organisation "Pro Asyl" über den Entwurf. Die Regierung wolle
Flüchtlinge, die in den letzten Wochen und Monaten über andere
EU-Staaten einreisen konnten, so außer Landes treiben: "Der Entwurf
macht Abschottung, Abschreckung und Obdachlosigkeit zum Programm. Das
Vorhaben trifft den Sozialstaat Deutschland in seiner Substanz," so
"Pro Asyl".
Als heikel betrachten Experten auch weitere geplante Änderung. Im
Entwurf ist davon die Rede, dass "die Prüfung der Zulässigkeit in
Asylverfahren" den Grenzbehörden übertragen werden kann. Demnach
könnte bereits die Bundespolizei an der Grenze darüber entscheiden,
ob Deutschland für einen Asylsuchenden zuständig ist. Zudem sieht der
Entwurf vor, Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten
dazu zu verpflichten, bis zur Prüfung des Asylantrags ausschließlich
in Aufnahmelagern zu leben.
"Pro Asyl" fordert Bund und Länder nun auf, dieses Gesetzespaket zu
stoppen: "In dem Entwurf sind zahlreiche Maßnahmen enthalten, die
weitreichende Auswirkungen haben und mit der Bewältigung der
aktuellen Zugangszahlen von Asylsuchen in keinem Zusammenhang
stehen." Geschäftsführer Günter Burkhardt befürchtet die Durchsetzung
der geplanten Gesetzesänderungen im "Hauruckverfahren".
Die geplanten Änderungen am Asylverfahrensgesetz und am
Asylbewerberleistungsgesetz sind laut Entwurf notwendig, weil
Deutschland "seit Monaten Ziel einer präzedenzlosen Zahl von
Asylbewerbern" sei. Im Kanzleramt sollen am 24. September Vertreter
von Regierung und Bundesländern zusammentreten, um in einem
Flüchtlingsgipfel Reformen zur Asylpolitik zu beraten. Möglicherweise
soll dort auch der vorliegende Gesetzesentwurf abgestimmt werden.
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