Konfliktbeilegung ohne Gerichtsverfahren wird immer beliebter. Was steckt dahinter? Informationen der Kanzlei Seeland Hann. Münden zu Mediation im Arbeitsleben
(firmenpresse) - Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Konfliktparteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben, so steht es im Mediationsgesetz. Im Gegensatz zu Gerichtsverfahren, in dem am Ende des Verfahrens ein Richter ein Urteil fällt, ist es das Ziel der Mediation zwischen den Beteiligten einen einvernehmlichen Konsens zu erzielen, es gibt keinen Gewinner und keinen Verlierer. Um dieses Ziel zu erreichen wird der Mediator/ die Mediatorin zunächst einmal dafür sorgen das die Parteien nicht nur miteinander reden sondern auch verstehen, was der andere sagt und manchmal noch viel wichtiger - was er mit dem gesagten meint.
Vorteile der Mediationsverfahren im Arbeitsrecht
Wie bereits im vorhergehenden Absatz beschrieben, Missverstandene Worte, Handlungen und die persönliche Interpretation des Erlebten lösen die Konflikte aus. Konflikte haben die unangenehme Eigenschaft zu eskalieren – bis hin zur Zersplitterung und der Bereitschaft den Konfliktpartner zu vernichten – selbst um den Preis der eigenen Vernichtung. Im Arbeitsrecht bedeutet das meist Kündigung, Versetzung, Mobbing und ähnliche unangenehme Vorkommnisse. Die Beteiligten leiden und werden verbittert – selbst der Start an einem neuen Arbeitsplatz kann von Mistrauen begleitet sein.
Die Aufgabe des Mediators
ist es das Gespräch zwischen den Kontrahenten erneut in Gang zu bringen, die dem Konflikt zu Grunde liegenden Missverständnisse, Gefühle und Bedürfnisse herauszuarbeiten und allen Beteiligten verständlich machen. Oft können auf diese Weise arbeitsrechtliche Schritte vermieden oder zurückgenommen werden. Verständnis für den Kollegen/die Kollegen, auch für den Vorgesetzten sorgen für ein wesentlich besseres Arbeitsklima und höherer Produktivität.
Mediation spart Kosten.
Mittlerweile ist allen bekannt, dass jeder seinen Anwalt in der ersten Instanz des Arbeitsgerichts selbst bezahlt. In einem Kündigungsschutzprozess kommen da schnell mal 5000,- Euro Anwaltskosten zusammen. Prozesse dauern lange und sind öffentlich, bis dahin hängen die Beteiligten in der Luft. Nicht jeder möchte sich vor Publikum sein Fehlverhalten oder sein angebliches Fehlverhalten vorhalten lassen, Arbeitgeber sind in aller Regel nicht begeistert wenn Betriebsinterna öffentlich zur Sprache kommen.
Mediation ist im Gegensatz zum Gerichtsverfahren vertraulich.
Das Prinzip der Vertraulichkeit soll verhindern, dass in der Mediation erlangte Informationen später gegen den Mitteilenden genutzt werden, gleichgültig ob im Prozess oder im außergerichtlichen Bereich, z. B. zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen. Neugierige Nachbarn und die Presse bleiben draußen.
Der aufmerksame Leser wird feststellen, dass das Verfahren hohe Ansprüche an den Mediator stellt. Leider ist die Bezeichnung Mediator in Deutschland nicht geschützt. Achten Sie daher darauf, dass der Mediator über eine fundierte Ausbildung und Menschenkenntnis verfügt.
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Die Kanzlei Seeland sieht in der Mediation eine herausragende alternative Methode zur selbst bestimmten und außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Wirtschaftsmediation, der Mediation interkultureller Konflikte, der Mediation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie der Mediation zwischen Mieter und Vermieter.
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