(ots) - Futtermittelkontrollen: Niedersachsen überprüft
umstrittene Gebührenverordnung
Agrarminister begrüßt Gerichtsurteil - Kosten sollen unter die
Lupe genommen werden
Osnabrück. Die niedersächsische Landesregierung will die
umstrittene Gebührenverordnung für Routinekontrollen im Lebens- und
Futtermittelbereich noch einmal unter die Lupe nehmen. Das kündigte
Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) in einem Gespräch mit
der "Neuen Osnabrücker Zeitung" an. Die Verordnung soll demnach aber
nicht komplett zurückgenommen werden.
Das hatte der Deutsche Verband Tiernahrung nach Urteilen des
Oldenburger Verwaltungsgerichtes zunächst gefordert. Die Richter
hatten in drei Pilotverfahren entschieden, dass das Land zwar
grundsätzlich derartige Gebühren erheben dürfe. Allerdings wurde die
Gebührenfestsetzung als zu pauschal kritisiert.
Hunderte weitere Klagen gegen Gebührenbescheide sind noch bei
Verwaltungsgerichten in Niedersachsen anhängig. Meyer begrüßte die
Entscheidung aus Oldenburg. Der Richterspruch bestätige die Linie der
Landesregierung, "aufgrund zahlreicher Futtermittel- und
Lebensmittelskandale in der Vergangenheit durch verstärkte Kontrollen
für mehr Verbraucherschutz und im Übrigen auch Schutz der Landwirte
zu sorgen." Durch die Beteiligung der Futtermittelhersteller an den
Kosten solcher Kontrollen würden sie stärker in die Pflicht genommen.
Jetzt werde sein Ministerium intensiv eine Modifikation der im April
vergangenen Jahres eingeführten Gebührenordnung prüfen. Zeitnah werde
eine Veränderung der Gebührenhöhe entschieden, sagte der Minister in
der "NOZ".
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