PresseKat - CLLB Rechtsanwälte informieren: Insolvenzantrag der Captura GmbH – Handlungsoptionen für Anleger

CLLB Rechtsanwälte informieren: Insolvenzantrag der Captura GmbH – Handlungsoptionen für Anleger

ID: 1264807

München, 18. September 2015. Das Unternehmen Captura GmbH ermöglichte Anlegern ab dem Jahr 2010, mittels Inhaberschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen in Immobilienprojekte zu investieren. Die Laufzeit für die Beteiligungen sollte hierbei nur ein halbes Jahr betragen, zugleich wurde eine attraktive Verzinsung in Höhe von 7,65 % p.a. in Aussicht gestellt. Der Nominalbetrag wurde auf bis zu 2 Millionen Euro festgesetzt.

(firmenpresse) - Wie die Captura GmbH nun aber selbst erklärte, hat die Gesellschaft am 10.09.2015 aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Begründet wird dies mit Liquiditätsengpässen, die dazu führten, dass die Captura GmbH die aktuellen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr bedienen könne.

„Für die Anleger sieht es damit wieder einmal schlecht aus. Es ist zwar möglich, dass es zu einer gewissen Rückzahlung der Anlegergelder kommen könnte, allerdings ist zu befürchten, dass ein Großteil der investierten Gelder verloren ist“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich. „Es stellt sich damit wie so oft die Frage, wie die Geschädigten ihre Verluste reduzieren können.“

Hierfür kommt insbesondere ein Vorgehen gegen Anlageberater in Betracht. „Dies gilt dann, wenn die Berater die Anleger nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen haben. Gerade Schuldverschreibungen und Nachrangdarlehen sind zusätzliche Risiken und Nachteile immanent, die bei anderen vergleichbaren Kapitalanlagen nicht auftreten. Hinzu kommen natürlich noch weitere bedeutende Risiken wie das Totalverlustrisiko“, so Rechtsanwalt Luber weiter.

Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Anleihen empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.





Anleger sollten sich daher an auf Kapitalmarltrecht spezialisierte Anleger wenden.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.




PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 21.09.2015 - 09:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Christian Luber
Stadt:

München


Telefon: 089/ 552 999 50

Kategorie:

Immobilienangebote


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Freigabedatum: 21.09.2015

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