(ots) - Der Nominallohnindex in Deutschland ist nach den
Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung zwischen dem
zweiten Quartal 2014 und dem zweiten Quartal 2015 um 3,2 % gestiegen.
Im selben Zeitraum erhöhte sich der Verbraucherpreisindex um 0,5 %.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, führte
dies zu einem Anstieg des Reallohnindex um 2,7 %. Dies war der
höchste Zuwachs seit Beginn dieser Zeitreihe im Jahr 2008.
Die Entwicklung des Nominallohnindex nach Branchen zeigt, dass
insbesondere die Wirtschaftszweige, in denen es zwischen dem zweiten
Quartal 2014 und dem zweiten Quartal 2015 überdurchschnittliche
Tariferhöhungen gab (siehe Pressemitteilung Nr. 312 vom 28. August
2015), zum gesamtwirtschaftlichen Lohnanstieg beigetragen haben.
Hierzu zählen das Gastgewerbe mit einer Erhöhung des Nominallohnindex
um 4,5 %, der Wirtschaftszweig "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung;
Sozialversicherung" (+ 4,1 %) sowie das Verarbeitende Gewerbe (+ 3,8
%). Hohe Veränderungsraten des Nominallohnindex weisen zudem die
Wirtschaftszweige "Kunst, Unterhaltung und Erholung" (+ 5,0 %),
"Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen" (+ 3,8
%) sowie "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" (+ 3,3 %) auf.
Der nominale Verdienstzuwachs zwischen dem zweiten Quartal 2014
und dem zweiten Quartal 2015 war bei den geringfügig Beschäftigten
mit + 5,0 % verglichen mit den Voll- (+ 3,2 %) und
Teilzeitbeschäftigten (+ 3,3 %) überdurchschnittlich hoch.
Differenziert nach den sogenannten Leistungsgruppen zeigt sich zudem,
dass ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem
Lohnanstieg von 4,8 % deutlich stärker als andere
Beschäftigtengruppen vom Verdienstzuwachs profitierten. Gleiches gilt
für Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen in den neuen Ländern (+ 4,6
%) verglichen mit Beschäftigten im früheren Bundesgebiet (+ 3,1 %).
Ein überdurchschnittlicher Anstieg des Nominallohnindex bei den
geringfügig Beschäftigten, bei den ungelernten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern sowie bei den Beschäftigten in Ostdeutschland zeigte
sich bereits im ersten Quartal 2015. Seit dem 1. Januar 2015 gilt in
Deutschland der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. In
welchem Maße die Einführung des Mindestlohns die Veränderungsraten
des Nominal- beziehungsweise Reallohnindex beeinflusst haben, lässt
sich nicht quantifizieren.
Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst eines
Vollzeitbeschäftigten ohne Sonderzahlungen lag in Deutschland im
zweiten Quartal 2015 bei 3 616 Euro. Vollzeitbeschäftigte in
leitender Stellung verdienten monatlich brutto durchschnittlich 6 584
Euro. Bei den angelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern belief
sich der entsprechende Wert auf 2 489 Euro, bei den ungelernten auf 2
084 Euro.
Methodische Hinweise:
Der Nominallohnindex bildet die Veränderung der
Bruttomonatsverdienste inklusive Sonderzahlungen der vollzeit-,
teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer im
Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich ab. Er erfasst
die Verdienstentwicklung bei gleicher Beschäftigtenstruktur wie im
Vorjahr. Der Reallohnindex stellt die Veränderung der Verdienste der
Preisentwicklung gegenüber. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung
der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabellen sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Claudia Finke,
Telefon: (0611) 75-2696,
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