(ots) - Die Insolvenz des Bauträgers bedeutet für jeden
Bauherren eine Katastrophe. Viele fürchten sie und sind doch
überrascht, wenn sie eintritt. Wie sich Häuslebauer in solch einer
Situation verhalten und welches die ersten Schritte sein sollten -
darüber klärt das Baufinanzierungsportal Baufi24.de auf.
"Insolvenz des Bauträgers ist im Grunde der schlimmste Fall der
für Bauherren eintreten kann. Sie verlieren auf jeden Fall Zeit und
Geld, egal wie gut der Vertrag ist", meint Stephan Scharfenorth
Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de
(https://www.baufi24.de/). Da oft erst geklärt werden muss, wie und
mit welchem Vertragspartner es weiter geht, wird Zeit eingebüßt. Geld
verliert der Bauherr oft, da es unwahrscheinlich ist, dass Arbeiten
die bereits bezahlt wurden noch getätigt werden oder durch die
Verzögerung entstehende Mehrkosten irgendwann als Schadensersatz
gezahlt werden. "In erster Linie geht es also um Schadensbegrenzung",
so Scharfenorth weiter.
Erste Schritte bei einer Insolvenz
Die ersten Anzeichen für einen finanziellen Engpass sind häufiges
Bitten um Abschläge. Im Internet können Bauherren schnell
herausfinden, ob ein Insolvenzantrag gestellt wurde und so erste
Schritte zur Schadensbegrenzung einleiten. Aber auch das
Handelsregister und das zuständige Insolvenzgericht können Auskunft
geben. Zu Beginn sollte der Baubestand von einem Sachverständigen
dokumentiert werden. Dabei wird festgestellt, welche Bauabschnitte
fertiggestellt sind, welche Arbeiten noch erledigt werden müssen und
welchen Wert die Immobilie aktuell hat. Bauherren sollten außerdem
keine weiteren Zahlungen für Bauabschnitte, die noch nicht
vollständig fertiggestellt sind, tätigen. Dann wird der
Insolvenzverwalter kontaktiert, um Klarheit darüber zu haben, ob der
Vertrag weiterhin erfüllt, ein neuer aufgesetzt wird oder ob ein
anderes Unternehmen beauftragt werden muss. "Auf gar keinen Fall in
Panik geraten und andere Handwerker beauftragen. Denn wenn man Pech
hat, muss man doppelt zahlen, weil das bisherige Unternehmen den
Vertrag doch bis zum Ende erfüllen will", rät Scharfenorth.
Tritt der Ernstfall ein, greifen die Sicherungsinstrumente, die
hoffentlich im Bauvertrag festgehalten wurden. Ãœber diese
Sicherungsmaßnahmen sollten Bauherren hart verhandeln. Denn die
Auftragnehmer sehen es als ihr gutes Recht, von den Bauherren
Sicherheiten für die Vertragssumme zu fordern. Daher ist es nur
legitim, dass auch Häuslebauer sich diese Sicherheiten geben lassen
und vertraglich festhalten. Hilfe bei der Baufinanzierung bekommen
Interessierte schnell und einfach unter Baufi24.de
(https://www.baufi24.de/).
Ãœber Baufi24
Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit
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