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Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle drastisch an: Besonders
wenn es dämmert, am frühen Abend oder Morgen, müssen Autofahrer in
Waldstücken damit rechnen, dass Tiere eine durchführende Straße
queren. Deshalb auf jeden Fall langsam fahren, die Straßenränder im
Auge behalten und bremsbereit sein. Dies gilt in besonderem Maß, wenn
am Straßenrand auch noch das dreieckige Straßenschild mit einem
springenden Reh zu sehen ist. In der Vielzahl der Fälle taucht das
Wild in einer Entfernung von nur 20 Metern oder noch weniger vor der
Kühlerhaube auf und das auch meist nicht allein, sondern im Rudel.
Wer zu schnell fährt, hat keine Chance zu bremsen. Wichtig ist auch,
sofort abblenden und hupen.
Jedes Jahr ereignen sich mehr cirka 250.000 Wildunfälle in
Deutschland, wobei ein Schaden, so die HUK-COBURG, im Durchschnitt
mehr als 2.000 Euro kostet. Für Schäden, die durch eine Karambolage
mit Tieren jeglicher Art, zum Beispiel Haarwild oder Fasanen,
entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtig für
Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar beinhaltet diese
immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier
entstandener Wildschaden in keiner Weise auf den
Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.
Ist der Unfall passiert: Sofort die Warnblinkanlage anschalten,
Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern
und die Polizei verständigen. In den meisten Bundesländern ist der
Anruf ohnehin obligatorisch. Die Beamten informieren den Jagdpächter,
nehmen den Unfall auf und erstellen eine Bescheinigung über den
Wildunfall. Letztere braucht man für seinen Versicherer, sobald der
Schaden die 1.000 Euro-Grenze übersteigt.
Gar nicht selten ereignet sich ein Unfall jedoch, ohne dass das
Fahrzeug mit einem Tier - zum Beispiel Wildschwein, Fuchs, Reh oder
Hase - direkt zusammenstößt. Unfallgrund: Der Autofahrer erschreckt
und verreißt das Lenkrad. Auch gibt es Autofahrer, die dem Tier
bewusst ausweichen, um einen größeren Schaden zu vermeiden. Die
Teilkasko zahlt in solch einem Fall. Allerdings muss der Fahrer
nachweisen, dass das Ausweichen als Rettungsmaßnahme erforderlich war
und einen größeren Schaden verhindert hat. Gemäß der aktuellen
Rechtsprechung muss der Fahrer dafür aber schon den Zusammenprall mit
einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben.
Wer jedoch Hase und Co. ausweicht, steht auch nicht ohne
Versicherungsschutz da, vorausgesetzt er hat eine
Vollkasko-Versicherung. Sie übernimmt normalerweise die Schäden, die
durch solch ein Ausweichmanöver entstehen.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: (09561) 96-2084
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