(ots) - Ab dem 1. Oktober 2015 gilt der Pflege-Mindestlohn
auch für die 45.000 Betreuungskräfte in der teil- und vollstationären
Altenpflege. Die Bundesregierung hatte mit der Einführung des
Pflegestärkungsgesetzes Eins die Zahl der Betreuungskräfte von
25.000 noch einmal um 20.000, auf nunmehr 45.000, erhöht. In der
letzten Pflegemindestlohn-Kommission, in der auch der
Arbeitgeberverband Pflege Sitz und Stimme hatte, war zwischen
Gewerkschaften, Arbeitgebern und Regierung vereinbart worden, dass
die Betreuungskräfte ab Oktober statt des gesetzlichen Mindestlohns
von 8.50 Euro den erheblich höheren Pflege-Mindestlohn bekommen. Das
wird jetzt umgesetzt. Der Mindestlohn in der Pflegebranche liegt
derzeit bei 9,40 Euro im Westen und 8,65 Euro im Osten. Er steigt bis
2017 kontinuierlich auf 10,20 Euro (West) und 9,50 Euro (Ost) an.
Derzeit steht eine Betreuungskraft je zwanzig Bewohnern einer
Pflegeeinrichtung zur Verfügung, die diese bei der Bewältigung des
Alltags unterstützend begleitet und die Pflegekräfte bei den
nicht-pflegerischen Aufgaben entlastet. "Betreuungskräfte sind als
Alltagsbegleiter äußerst wichtige Bezugspersonen für die Bewohner von
Pflegeheimen. Sie erweitern wirkungsvoll das Angebot an Betreuung und
Aktivierung, vorrangig für Pflegebedürftige mit eingeschränkter
Alltagskompetenz. Daher haben wir uns als Arbeitgeber der
Altenpflege, gemeinsam mit den Gewerkschaften dafür ausgesprochen,
dass zukünftig auch der faire Pflegemindestlohn für die
Betreuungskräfte gelten soll", sagt Thomas Greiner, Präsident des
Arbeitgeberverbands Pflege. Von den insgesamt 45.000 Arbeitsplätzen
als Betreuungskraft, die es in den mehr als 13.000 stationären
Pflegeheimen geben wird, seien derzeit bereits mehr als 85 Prozent
erfolgreich besetzt worden. Die noch etwa 5.000 offenen Stellen
könnten zu einem Teil auch an Flüchtlinge vermittelt werden, die die
entsprechende Passion mitbringen. Diese müssen mit Erfolg die
deutsche Sprache erlernt und den vorgeschriebenen
Qualifizierungslehrgang inklusive Praktikum absolviert haben. Darin
stecke viel Potenzial, ist sich Greiner sicher.
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) ist seit 2009 die politische,
wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung der namhaftesten
und umsatzstärksten Unternehmensgruppen der deutschen
Pflegewirtschaft. Er tritt für die Geschlossenheit der Branche ein
und kooperiert mit den wesentlichen Vertretern der Sozialwirtschaft
und branchennahen Unternehmen. Die Mitglieder des Arbeitgeberverbands
Pflege setzten sich gemeinschaftlich für eine zukunftsfähige
Gestaltung der Altenpflege und für neue Wege bei der Gewinnung von
Fach- und Führungskräften ein. Der gemeinsame Umsatz liegt bei rund
zwei Milliarden Euro. Der Arbeitgeberverband Pflege ist berufenes
Mitglied der Pflege-Mindestlohn-Kommission des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales und Mitglied der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände.
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